Prozess in Bonn Im Fall "Mord ohne Leiche" zeichnet sich Freispruch ab

Bonn/Eitorf · Der 43-jährige Dirk D. aus Eitorf war 2014 wegen der Tötung seiner 2012 spurlos verschwunden Ehefrau Sandra vom Bonner Schwurgericht zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Weil der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob, steht er nun erneut vor Gericht. Und diesmal zeichnet sich ein Freispruch ab.

Im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ vor dem Bonner Landgericht zeichnet sich eine Wende ab: Seit dem Verhandlungstag am Freitag stehen die Zeichen auf Freispruch für den Angeklagten Dirk D. aus Eitorf, dem die Ermordung seiner seit vier Jahren verschwundenen Ehefrau Sandra vorgeworfen wird. Denn die psychologische Sachverständige konnte in ihrem Gutachten nicht ausschließen, dass das vom 43-jährigen Angeklagten 2013 einer Geliebten gegenüber abgegebene Geständnis auch falsch sein könnte.

Die 1. Große Strafkammer hatte Professorin Renate Volbert aus Berlin, deren Spezialgebiet die Glaubhaftigkeit von Aussagen und besonders von Geständnissen ist, beauftragt zu prüfen, ob Dirk D.'s Geständnis auch falsch sein könnte. Vor allem auf dieses Geständnis hatte das Bonner Schwurgericht 2014 seinen Schuldspruch gestützt und den 43-jährigen Koch wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) aber hatte das Urteil aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an die 1.Große Bonner Strafkammer zurückverwiesen.

Die Begründung des BGH: Das Schwurgericht habe sich nicht kritisch genug mit der Person der Hauptbelastungszeugin auseinandergesetzt. Also nahm die 1. Große Strafkammer die 42-jährige diesmal besonders unter die Lupe, und die Gutachterin befasste sich vor allem mit den Rahmenbedingungen, unter denen das Geständnis zustande gekommen war. Und diese, so Professorin Volbert, entsprächen den Befragungssituationen, die Menschen dazu verleiten könnten, etwas zu gestehen, was sie gar nicht getan hätten. Denn Dirk D. habe immer erst auf intensive und ständige Nachfragen und Suggestionen der Frau "bröckchenweise" zugegeben, seine Frau getötet zu haben - möglichweise, um der Zeugin zu Gefallen zu sein. Der Prozess wird im November fortgesetzt.

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