Prozess am Landgericht Bordellbetreiber aus Hennef wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Hennef/Bonn · Acht Jahre lang führte ein Paar einen Bordellclub in Hennef. In dieser Zeit enthielten sie dem Finanzamt rund 836.000 Euro Umsatzsteuer. Am Montagnachmittag kassierten sie dafür vor dem Bonner Landgericht Bewährungsstrafen von zwei beziehungsweise anderthalb Jahren.

 Zwei Bordellbetreiber wurden am Landgericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Zwei Bordellbetreiber wurden am Landgericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Foto: dpa/Andreas Arnold

„Das Verfahren hat eine Vielzahl von Merkwürdigkeiten zutage gefördert“, sagte Claudia Gelber zum Abschluss ihrer Urteilsbegründung. Nicht zuletzt habe sich sogar ein Anfangsverdacht auf Korruption ergeben, so die Vorsitzende Richterin der 7. großen Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht. Am Montagnachmittag hat die Kammer einen 55-jährigen Mann und seine gleichaltrige, frühere Lebensgefährtin zu Bewährungsstrafen von zwei beziehungsweise anderthalb Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden den Finanzbehörden über mehrere Jahre rund 836.000 Euro Umsatzsteuer aus einem gemeinsam geführten Bordellbetrieb in Hennef vorenthalten haben. Offenbar lief der Laden: Bis zu 20 Mitarbeiterinnen sollen den Kunden für erotische Massagen, Escort-Dienste oder auch Table-Dance-Vorstellungen zur Verfügung gestanden haben. Zunächst führten die beiden Angeklagten die Geschäfte gemeinsam, nach der Trennung des Paares im Jahr 2012 machte die Frau allein weiter.

Erste Hinweise soll es schon früh gegeben haben

Erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten soll es schon früh gegeben haben: Am 1. Juni 2010 informierten offenbar Mitarbeiter der Stadt Hennef das Finanzamt Siegburg. „Wir konnten nicht feststellen, dass die Finanzbehörden daraufhin tätig geworden sind“, konstatierte Gelber.

Vielmehr seien erst 2014 Vorermittlungen fraglicher Qualität eingeleitet worden, die dann im Dezember 2015 in eine Durchsuchung des Etablissements mündeten. Letztlich seien aber bis zum Beginn der aktuellen Hauptverhandlung am 29. Januar dieses Jahres kaum Vermögensabschöpfungsmaßnahmen eingeleitet worden. So habe sich bei den beiden Angeklagten nie ein echtes Schuldgefühl eingestellt. „Es ist ja immer alles gut gegangen aus der Sicht der Angeklagten“, meinte Gelber.

Aber die Kammer hielt den beiden Bordellbetreibern nicht nur die lange Verfahrensdauer zugute. Auch die „Zweizüngigkeit“ des sogenannten „Düsseldorfer Modells“ bemängelte die Richterin: Demnach unterliegen die Einnahmen aus Prostitution nämlich einer doppelten Besteuerung – neben einer pauschalen Abgabe pro Tag und Dame muss der Bordellbetreiber die gesamten Einnahmen zusätzlich zu einhundert Prozent versteuern.

Hohe kriminelle Energie

Dieses Verfahren „mag auch zur Steuerunehrlichkeit beigetragen haben“, so die Richterin. Dennoch attestierte sie beiden eine hohe kriminelle Energie: Schließlich hätten sie über Jahre ein Konto geführt, dessen Bestände konsequent keinen Einzug in die Bücher gefunden hätten.

Offenbar waren die tatsächlichen Einnahmen in einer sogenannten „Web-Kasse“ verzeichnet, deren Bestand sich deutlich von dem in den offiziellen Büchern unterschied.

Reich geworden sind die beiden Angeklagten, die dem Gericht mit einem umfangreichen Geständnis ein langwieriges Verfahren erspart haben, wohl trotzdem nicht: „Das durch die Taten gewonnene Vermögen ist mittlerweile wieder zerronnen“, so die Richterin.

Heute lebt der Mann von staatlichen Transferleistungen und seine frühere Partnerin bezieht eine Witwenrente.

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