Unfall beim Grillen in Hennef Großvater muss für Verbrennungen des Enkels zahlen

Hennef/Bonn · Ein vierjährige Enkel erlitt bei einem Grillunfall schwere Verletzungen. Das Bonner Landgericht verurteilte nun seinen Großvater zur Zahlung der Behandlungskosten, weil er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Das furchtbare Unglück beim Grillen, bei dem sein vierjähriger Enkel schwer verbrannt wurde, dürfte für den schon seelisch stark belasteten Großvater nun auch noch den finanziellen Ruin zu Folge haben: Das Bonner Landgericht verurteilte den 52-jährigen Hennefer zur Rückzahlung der Behandlungskosten von 50.000 Euro an die Krankenkasse. Und nicht nur das: Der Großvater muss der Kasse überdies alle noch entstehenden Kosten ersetzen. Das teilte Behördensprecher Tobias Gülich am Freitag mit.

Wie aus dem Urteil der 2. Bonner Zivilkammer hervorgeht, geschah der tragische Unfall am 22. August 2015. Da war der Junge bei den Großeltern und hielt sich mit dem Opa im Garten auf. Man beschloss zu grillen, der 52-Jährige warf den Grill an und entzündete die Kohle mit brennbarer Flüssigkeit. Dann stellte er die Flasche auf einen Tisch in der Sonne und werkelte mit dem Enkel im Garten.

Doch der Junge begann zu quengeln, wann die Würstchen endlich fertig wären. Der Großvater ging erneut zum Grill, um noch einmal mit der Flüssigkeit das Durchglühen der Kohlen zu beschleunigen. Er nahm die Flasche, um einige Spritzer auf die Kohle zu geben, und da passierte es: Der Sicherheitsverschluss löst sich, fliegt aus der Flasche, der Inhalt spritzt auf die Kohle.

Die Flammen schließen explosionsartig hoch und erfassen das neben dem Grill stehende Kind an Kopf und Oberkörper. Der Großvater holt ein nasses Handtuch und wickelt es um den Enkel, die Großmutter, die in der Küche war, eilt herbei, die Mutter wird gerufen, die Rettung alarmiert, der Junge wird mit Hubschrauber in die Kölner Kinderklinik gebracht. Die Polizei, die auch gerufen wird, stellt beim Großvater 0,8 Promille fest und erstattet Anzeige.

Krankenkasse zog vor Gericht

Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten Grades an Oberkörper, Gesicht, Ohren, Hals und Oberarmen und leichtere an den Handgelenken. Einen Monat lang musste er Hauttransplantationen über sich ergehen lassen, wurde nach seiner Entlassung ein Jahr lang ambulant weiterbehandelt und braucht auch weiterhin Behandlungen. Das Strafverfahren gegen seinen Opa wurde zwar eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft von einem Unglück ausging und der Großvater schon genug getroffen sei.

Aber die Krankenkasse zog vor Gericht, forderte ihr Geld zurück und erklärte: Er habe eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen. Der Großvater wehrte sich: Er habe sich auf den Sicherheitsverschluss der Flasche verlassen. Und er versicherte: Er würde alles dafür tun, wenn es es ungeschehen machen könnte.

Doch das Gericht entschied. Der 52-Jährige hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er hätte alles Nötige tun müssen, um ein solches Unglück zu verhindern und dafür sorgen müssen, dass das Kind sich vom Grill fernhält: „Es bedarf wohl keiner Erklärung, dass ein vierjähriges Kind die Gefahr eines angezündeten Grills nicht einschätzen kann.“

AZ: LG Bonn 2 O 20/18

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