Wiederholungstäter zeigte sich am Allner See Einjährige Bewährungsstrafe für 82-jährigen Exhibitionisten

HENNEF/SIEGBURG · Sein Revier war ein Hennefer Badesee: Rund um die Liegewiesen am Allner See versuchte ein 82-Jähriger mehrfach, sich sexuell zu befriedigen. Dies brachte ihm nun eine einjährige Bewährungsstrafe ein.

Vom Siegburger Schöffengericht wurde der Rentner aus Hennef am Montag des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Zudem muss der einschlägig vorbestrafte Mann wegen Belästigung der Allgemeinheit eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro zahlen. Seit Anfang der 1970er Jahre ist der gelernte Malermeister mehr als zehn Mal durch exhibitionistische Handlungen aufgefallen - bis 2001 nach einer Verurteilung zu einer ebenfalls einjährigen Bewährungsstrafe erst einmal Schluss war. Damals musste der Angeklagte eine Therapie machen, in der ihm auch ein Medikament verschrieben wurde. Dies half offenbar - zumindest bis die Bewährungszeit abgelaufen war und der Rentner das Medikament nicht mehr nehmen musste.

Doch dann der Rückfall im Vorjahr: Im Prozess gestand er, dass er am 17. Juli im Badesee an sich manipuliert hatte. Erst als eine Zeugin ihn ansprach, hörte er auf. Am 23. Juli folgte die gravierendere Tat: Laut Urteil befand sich der Rentner in einem Gebüsch am Rand der Liegewiese.

Dort entblößte er sich vor drei Mädchen, die schätzungsweise zwischen sechs und elf Jahre alt waren. Zudem sprach er sie vulgär an. Die Kinder liefen erschreckt davon und alarmierten drei ihnen unbekannte Männer auf der Liegewiese. Der Angeklagte verließ den Allner See, nachdem die Männer ihn angesprochen und auch fotografiert hatten. Die Zeugen riefen zudem sofort die Polizei. Da die Mädchen beim Eintreffen der Beamten jedoch nicht mehr vor Ort waren, konnte ihre Identität bis heute nicht ermittelt werden. Der Angeklagte hatte diese Tat im Prozess bestritten und behauptet, er hätte nur uriniert. Dies glaubten ihm jedoch weder der Staatsanwalt noch das Gericht.

Das Schöffengericht kam zu dem Schluss, dass aufgrund des bei dem Rentner vorliegenden Krankheitsbildes von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit auszugehen ist. Bereits bei der letzten Vorstrafe hatte ein psychiatrisches Gutachten die Diagnose Exhibitionismus ergeben. Der Angeklagte wurde laut dem Gutachten in seiner Kindheit selbst sexuell missbraucht. Ihm wurden eine Störung des narzisstischen Gleichgewichts und eine symbiotische Beziehung zur Mutter attestiert. Um weitere Rückfälle zu verhindern, muss der Angeklagte nun erneut eine Therapie absolvieren. Die Bewährungszeit, in der er sich straffrei führen muss, damit er nicht doch ins Gefängnis muss, wurde auf den maximal möglichen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt.

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