Obdachloser vor Bonner Landgericht Vergewaltiger vom Allner See kommt in Klinik

Hennef · Der Vergewaltiger vom Allner See soll in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Der 54-jährige studierte Ingenieur missbrauchte und misshandelte eine 34-jährige Hundebesitzerin am Allner See eine ganze Nacht lang.

Auf den ersten Blick ist dem 54-jährigen Mann anzusehen, dass er anders ist. Er ist psychisch krank, so krank, dass er nicht bestraft werden kann für das, was er seinem 34-jährigen Opfer angetan hat: Am Abend des 18. Mai brachte er die Frau, die am Allner See in Hennef ihre beiden Hunde ausführte, in seine Gewalt, vergewaltigte sie immer wieder, misshandelte und erniedrigte sie, bis ihr nach zehnstündigem Martyrium morgens die Flucht gelang. Am Dienstag entschied die 2. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts: Der 54-Jährige war zur Tatzeit wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig, ist aber so gefährlich, dass er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

„Er lebt in seiner Welt des Wahnsinns mit Bedrohung und Monstern“, stellte Kammervorsitzender im Urteil fest. Der 54-Jährige, der partout nicht in eine psychiatrische Klinik weggesperrt werden wollte, sondern um eine kurze Gefängnisstrafe gebeten hatte, scheint ihm nicht zuzuhören: Als er das Urteil hört, lässt er sich mit Kopf und Oberkörper auf den Tisch vor sich fallen und bleibt erst einmal so liegen. Der zuletzt obdachlose Diplomingenieur, der schon 26 Mal in der psychiatrischen Klinik war, hat dem Richter zufolge keine Einsicht in seine Krankheit und ist auch nicht bereit, die ihm verschriebenen Medikamente zu nehmen. So lief er auch an jenem verhängnisvollen 18. Mai am Allner See umher, wo er sein Lager aufgeschlagen hatte. Als er die 34-Jährige mit ihren Hunden im Gespräch mit einer anderen Frau sah, stellte er sich einfach dazu und redete dazwischen. Und während die andere Frau sich schleunigst entfernte, redete die 34-Jährige freundlich mit ihm, nicht ahnend, was in dem Mann vorging.

Denn, so Richter Schmitz-Justen, er muss sich nach einer Weile eine Beziehung mit der Frau eingebildet haben, warf sich plötzlich auf sie, brachte sie zu Boden und küsste sie. „Und es begann der stundenlange Leidensweg der Zeugin“, sagte der Richter. Der 54-Jährige ließ sie nicht mehr los, fixierte die zierliche Frau mit seinem Gewicht und vergewaltigte und missbrauchte sie immer wieder. Als sie sich befreien wollte, schlug er ihr mehrfach so hart ins Gesicht, dass ihre Knochen brachen. Er erniedrigte und demütigte sie, und erst, als er sie nach zehnstündigem Martyrium an der Hundeleine am See entlang führte, gelang ihr die Flucht zu den Zelten von zwei jungen Anglern, die ihr halfen. Der 54-Jährige flüchtete. Am 22. Mai wurde er gefasst und befindet sich seitdem in einer psychiatrischen Klinik.

Die Folgen dieser Nacht des Horrors für das Opfer seien nicht wirklich zu ermessen, stellte der Richter fest. Die 34-Jährige habe sich während der Tat klug verhalten, und vor Gericht mit „bewundernswerter Fassung eine hervorragende Aussage“ gemacht, auch wenn ihr anzumerken gewesen sei, wie sie um diese Fassung immer wieder habe ringen müssen Die 34-Jährige hatte im Zeugenstand geschildert, welche Angst sie hatte, die Nacht nicht zu überleben.

Für das Gericht steht am Ende fest: Der 54-Jährige ist und bleibt gefährlich. „Und man kann die Allgemeinheit nur vor ihm schützen, wenn man ihn unterbringt“, erklärte Richter Schmitz-Justen.

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