Prozess vor dem Landgericht Onkel und Neffe wegen Körperverletzung verurteilt

Bonn/Hennef · Blutiger Streit nach Geburtstagsparty: Bonner Gericht verurteilt die beiden Angeklagten zu neun und 18 Monaten Haft auf Bewährung. Der Hintergrund der Tat konnte in dem mehrwöchigen Prozess nicht aufgeklärt werden.

 Symbolbild.

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Foto: Benjamin Westhoff

Zweieinhalb Jahre nach dem fast tödlichen Ende einer Geburtstagsparty in Hennef hat das Bonner Landgericht gestern einen 40-Jährigen und seinen 25-jährigen Neffen wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun und 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich waren die beiden Männer wegen versuchten Totschlags angeklagt gewesen, weil sie am frühen Morgen des 14. November 2015 einen 26-jährigen Partygast in den Schwitzkasten genommen, ihn mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen und mit sechs Messerstichen in den Brustraum lebensgefährlich verletzt hatten.

Aber die beiden Männer hatten prozessuales Glück: Die Bonner Richter konnten ihnen nicht nachweisen, dass sie ein Messer dabei hatten, noch wer von beiden die Stiche gesetzt hatte. Schließlich war auch das Opfer kein „zuverlässiger Zeuge“ gewesen. In dem „turbulenten, dynamischen Geschehen“ hatte der 26-Jährige die Stiche nur als Schläge wahrgenommen und erst später entdeckt, dass er furchtbar blutet. Da auch die Aussage des Zeugen nicht „wie eine Eins steht“, reichte es nicht zu einer Verurteilung.

Der Hintergrund der Tat konnte auch in dem mehrwöchigen Prozess nicht aufgeklärt werden. Denn der Onkel, dessen Bruder an diesem Abend seinen Geburtstag feierte, und der Neffe kannten den Partygast nicht. Sie hatten sich erst in der Nacht kennengelernt. Alle drei waren an der Schlichtung eines ganz anderen Streits beteiligt gewesen. Warum sie später selber aneinander geraten sind, das konnte keiner richtig erklären. Nicht auszuschließen, so Vorsitzender Richter Josef Janßen, dass das spätere Opfer sich durch Blicke der beiden Angeklagten provoziert fühlte und sie zum Duell – „auf Augenhöhe“ – aufgefordert hat. Für ihn mit bösem Ende.

Albtraum für das Opfer

Denn der 26-Jährige überlebte nur durch eine Notoperation. „Bis heute lebt er in Angst und ist nicht wieder hergestellt“, so Michael Hakner, Anwalt des Nebenklägers, im Plädoyer. „Die Ohnmacht, die er damals erlebt hat“, sei für seinen Mandanten ein schlimmer Albtraum. Man werde fast umgebracht, „aber kein Mensch hilft, keiner geht dazwischen.“ Denn es müssen einige gewesen sein, die den Kampf gesehen hätten. Selbst die Angeklagten wendeten sich ab, als sie merkten, dass sie Blut an ihren Händen hatten. Nachdem sie es abgewaschen hatten, fordert der Neffe den Onkel auf, noch gemeinsam einen zu trinken. Janßen: „Ein böser Zynismus.“

Der Onkel hatte dennoch ein Gespür, sich schuldig gemacht zu haben. Nach der Party tauchte er unter. Erst zwei Jahre später konnte er in Ludwigshafen verhaftet werden, wo er mit falschen Papieren lebte. Sechs Monate hat er in Untersuchungshaft verbracht, die ihn „schwer beeindruckt“ haben. Deswegen auch bekam der Onkel gestern Rabatt – und wurde im minderschweren Fall nur zu neun Monaten Haft verurteilt. Sein Haftbefehl wurde aufgehoben.

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