Verurteilung wegen Körperverletzung Frau aus Rheinbach vermischte Rotwein mit Pflanzendünger

RHEINBACH · Wegen Körperverletzung muss eine 38-Jährige aus Rheinbach nun innerhalb der nächsten fünf Monate 100 Sozialstunden leisten. Sie hatte direkt zu Beginn der Verhandlung vor dem Rheinbacher Amtsgericht gestanden, zwischen dem Frühjahr 2009 und dem Herbst 2011 ihrem Ehemann zweimal Pflanzendünger in den Rotwein gemischt und ein weiteres Mal zum selben Zweck eine Sprühflasche "Katzenschrecks" verwendet zu haben.

Sie habe ihn damit nicht vergiften, sondern ihn vom Trinken abhalten wollen, indem ihm dabei übel werde, erklärte die Angeklagte. Ihr Mann hatte die Getränke jedoch gar nicht erst zu sich genommen, sondern wegen des seltsamen Geschmacks und Geruchs direkt weggeschüttet.

Wenn auch nach Angaben des pharmazeutischen Instituts der Universität Bonn alle Wirkstoffe erst in hohen Dosen von mindestens einem Liter zu gesundheitlichen Schäden führen könnten, so handelte es sich doch um eine Straftat, wie das Gericht urteilte. Hintergrund der Tat waren familiäre Probleme.

So war der neunjährige Sohn der Angeklagten in der Schule mehrmals durch sein aggressives Verhalten und Respektlosigkeiten gegenüber der Lehrerin aufgefallen. "Anfangs habe ich immer noch gesagt, zu Hause sei alles in Ordnung, aber irgendwann wollte ich nicht mehr lügen", erklärte die 38-Jährige. So sei ihr Mann von Freitagabend bis Sonntagabend kein einziges Wochenende über nüchtern gewesen.

"Er hat mich dann immer als Schlampe und Hure beschimpft und auch schon mal an den Haaren gezerrt und gegen die Wand geschubst", fuhr die Angeklagte fort. Meistens sei es so schlimm geworden, dass sie mit ihren beiden Kindern - dem Jungen, neun, und dessen 14-jähriger Schwester -, bei ihrer Mutter habe übernachten müssen, die in derselben Straße schräg gegenüber wohnt.

Bei einem Gespräch mit dem Jugendamt habe sie erwähnt, dass sie ihrem Mann etwas in den Wein mische wolle. "Da wir nicht genau wussten, was sie damit meinte, haben wir schließlich Anzeige gegen sie erstattet", erinnerte sich ein 26-jähriger Sozialpädagoge, der als Zeuge geladen war. "Davon, dass sie ihm nur einen Schreck einjagen wollte, hat sie mir nichts gesagt. Ich wäre froh gewesen, wenn sie es getan hätte", ergänzte er.

Der Ehemann, von dem sich die Angeklagte inzwischen getrennt hat und sich auch scheiden lassen wird, mochte nicht gegen seine Frau aussagen. Als Grund gab er an, er habe ihr schon lange verziehen und bitte um eine milde Strafe. Seine Aussage war zur Urteilsfindung aufgrund ihres Geständnisses auch gar nicht mehr nötig.

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