Erlass des NRW-Innenministeriums Bestätigt: RWE-Geld gehört dem Rhein-Sieg-Kreis

RHEIN-SIEG-KREIS · Der Erlass des NRW-Innenministeriums untermauert im Wesentlichen die Einigung mit Altlandrat Frithjof Kühn im Herbst vergangenen Jahres.

 Handschlag zwischen Frithjof Kühn und Sebastian Schuster (hier 2014): Ihre Einigung zum RWE-Aufsichtsratsgeld hat Bestand. ARCHIVFOTO: EISNER

Handschlag zwischen Frithjof Kühn und Sebastian Schuster (hier 2014): Ihre Einigung zum RWE-Aufsichtsratsgeld hat Bestand. ARCHIVFOTO: EISNER

Foto: Ingo Eisner

Es war eine Art „Gentlemen Agreement“, über das sich der Rhein-Sieg-Kreis und sein Altlandrat Frithjof Kühn im Herbst verständigten: Kühn trat das Geld, das er im Aufsichtsrat bei RWE verdient hatte (rund 600.000 Euro) endgültig an den Kreis ab, durfte aber mitbestimmen, was damit geschieht. Es soll der humanitären Hilfe für Flüchtlinge in den Kommunen zugute kommen.

Diese Abmachung war nur möglich, weil rechtlich unklar war, wem das Geld zusteht. Das NRW-Innenministerium hat nun seinen lange angekündigten Erlass zu diesem Thema im Entwurf vorgelegt: Dieser bestätigt im Kern die Einigung zwischen dem Kreis und Kühn. Daraus folgt, dass Hauptverwaltungsbeamte, die bei RWE im Aufsichtsrat sitzen, grundsätzlich das dort verdiente Geld an ihre Stadt oder an ihren Kreis abführen.

Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte schon im Sommer 2014 erklärt, dass das Geld der Öffentlichkeit zustehe, ließ aber keine Regelung folgen. Damals wurde das Thema akut, weil Kühn in Ruhestand ging. Er hatte die Aufsichtsratsvergütungen unter Vorbehalt an den Kreis abgeführt und wollte nun Klarheit. Am Ende seiner Amtszeit erstellte das Rechtsamt des Kreises ein Gutachten, wonach Kühn Anspruch auf das bei RWE verdiente Geld haben sollte – weil er als Privatmann in den Aufsichtsrat gekommen sei.

Kühn überließ die Entscheidung aber dem NRW-Innenministerium. Doch das Land ließ sich Zeit, und der Kreis vollzog unter dem neuen Landrat Sebastian Schuster eine Kehrtwende: Das Geld gehöre in die Kreiskasse, verkündete Schuster und verwies Kühn auf den Klageweg. Der aber bot dem Kreis schließlich an, auf seinen Vorbehalt zu verzichten, wenn das Geld in die Flüchtlingsarbeit fließe.

Schuster und der Kreistag gingen darauf ein. Nach dem Erlass des Ministeriums, der dem GA vorliegt, hätte der Kreis Kühn gar kein Zugeständnis machen müssen. „Die Tätigkeit im Aufsichtsrat gehört zum Hauptamt“, so Ministeriums-Sprecher Ludger Harmeier auf Anfrage. Heißt im Falle Kühns: Er wurde zwar nicht vom Kreis in den Aufsichtsrat entsandt, wäre aber – und das ist entscheidend – nie ohne sein Amt als Landrat in den Aufsichtsrat gekommen.

Bei den 20 RWE-Aufsichtsräten handele es sich „um Persönlichkeiten in herausgehobenen Positionen in Verbänden, Wirtschaft und Politik“. „Es ist deshalb davon auszugehen, dass die drei kommunalen Vertreter (...) aufgrund ihrer Amtsstellung in den Aufsichtsrat berufen wurden“, heißt es im Erlass. Dieser ist noch im Entwurfsstadium, weil laut Harmeier noch „Abstimmungsgespräche in der Politik zu führen sind“.

Kritiker Kühns sehen sich bereits bestätigt. Als erstes meldete sich die Kreistagsgruppe von Linken, Piraten und FUW zu Wort: Sie kritisierten die Einschätzung des Kreises von 2014, wonach das Geld Kühn zustehen sollte. Das sei nach wie vor bedenklich, so die Piraten-Abgeordnete Anja Moersch. „Diese ganze 'Kühn-Affäre' hätte erst gar nicht entstehen dürfen.“

Auch die FDP begrüßte die Entscheidung des Lande, geht aber noch einen Schritt weiter: Der „Pensionär Kühn“ solle nun auch den Teil des Aufsichtsratsgeldes abführen, das er nach seinem Ausscheiden als Landrat im Juni 2014 bei RWE verdient habe. Schließlich sitzt er noch bis April in dem Gremium. „Wir sehen hier eine nachwirkende Verpflichtung des ausgeschiedenen Beamten“, erklärte FDP-Fraktionschef Karl-Heinz Lamberty.

Nach Schätzung der Kreisverwaltung kommen in den zwei Jahren noch einmal rund 200 000 Euro zusammen. Bislang sei man davon ausgegangen, dass dieser Betrag dem Altlandrat zustehe, so Sprecherin Rita Lorenz. „Wenn dem Kreis die abschließende Fassung des Erlasses vorliegt, wird geprüft, ob er Auswirkungen auf die bisherige Einigung mit Landrat a.D. Kühn hat.“

Doch der muss sich wohl keine Sorgen machen: Wie Harmeier gestern auf GA-Anfrage sagte, steht Kühns Aufsichtsratsmandat nach Auffassung des Ministeriums seit 2014 nicht mehr in Verbindung mit einem Hauptamt. Demnach ist Kühn seither tatsächlich als Privatmann bei RWE.

„Für mich ist die Sache seit der Einigung mit dem Kreis erledigt“, so Kühn zum GA. Es sei unverständlich, dass der Erlass erst jetzt komme. Schließlich sei dieser schon seit 2011 fällig gewesen.

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