Geldstrafe wegen Körperverletzung Aufruhr im Rheinbacher Gericht

RHEINBACH · Nicht akzeptieren wollte ein 26-Jähriger die Geldstrafe von 400 Euro, zu der Strafrichter Jan Fante ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt hatte. Er gehe in Berufung, ließ der aus Guinea stammende Mann mit Hilfe einer Übersetzerin erklären.

Staatsanwältin und Richter am Rheinbacher Amtsgericht hatten nach den Aussagen von zwei Zeuginnen den Vorwurf als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte eine 17-Jährige ins Gesicht geschlagen beziehungsweise sie im Gesicht gekratzt hatte. Im Februar waren die beiden Auszubildenden am Rheinbacher Bahnhof auf Englisch von ihm angesprochen worden.

Er habe ihrer Freundin Komplimente gemacht, etwa wie hübsch ihre blonden Haare seien, schilderte die inzwischen 18-jährige Geschädigte. Um der für sie unangenehmen Situation zu entkommen, habe sie ihre Freundin weggezogen und mehrfach gesagt, sie hätten keine Zeit. Wie sie schilderte, erboste sich der 26-Jährige und sagte, sie solle den Mund halten, er habe nicht mit ihr gesprochen, folglich habe sie auch nichts dazu zu sagen.

Sie habe "Halt! Stopp!" gerufen und wieder versucht, ihre Freundin mit sich zu ziehen. Da habe der Angeklagte geschrien, ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und sie dabei gekratzt. Ein älterer Herr sei hinzugekommen und habe seine Hilfe angeboten, was die Situation letztlich wohl aufgelöst hatte. Zu Hause habe sie das Geschehen ihren Eltern geschildert, die mit ihr zur Polizei und zum Arzt gefahren seien. Bei ihrer Aussage konnte die Zeugin die Tränen nicht zurückhalten.

Sie sei seither völlig verunsichert, sagte sie, sogar, wenn sie nur nach dem Weg gefragt werde. Das ärztliche Attest bescheinigte ihr eine Rötung der linken Gesichtshälfte und leichte Kratzspuren. Darüber hinaus war vermerkt, dass sie sehr verstört gewesen sei und geweint habe. Ausfindig gemacht hatte die Polizei den Angeklagten anhand ihrer Beschreibung.

Staatsanwältin beantragte die Beschlagnahmung des Handys

Auch im Gerichtssaal konnte die Geschädigte ebenso wie ihre Freundin den Angeklagten identifizieren. "Ich sage, dass ich weder geschlagen noch gekratzt habe", beharrte hingegen der 26-Jährige. Staatsanwältin und Richter jedoch werteten die Aussagen der beiden Zeuginnen als glaubhaft und verurteilten ihn zu der Geldstrafe.

Einigen Aufruhr im Amtsgericht gab es, weil ein Freund des Angeklagten verbotenerweise die Verhandlung auf dessen Wunsch eine Zeit lang mit dem Handy gefilmt hatte. Die Staatsanwältin beantragte die Beschlagnahmung des Handys wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen. Wachtmeister und Polizei wurden gerufen, um Handy und Facebook-Account des Mannes zu überprüfen.

Wie Richter Fante auf Anfrage sagte, werde jetzt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz geprüft. Dieses schreibt vor, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder zur Schau gestellt werden dürfen.

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