Amtsgericht Bonn Angeblicher Einbrecher aus Bornheim wird frei gesprochen

BORNHEIM/BONN · Vor dem Bonner Amtsgericht musste sich jetzt ein 24 Jahre alter mutmaßlicher Einbrecher aus Bornheim verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem nicht vorbestraften Angeklagten vorgeworfen, einer von drei Einbrechern zu sein, der von den Bewohnern des Hauses auf frischer Tat ertappt wurde.

Am späten Abend des 6. April 2012 war die Bornheimer Familie nach einer Geburtstagsfeier nach Hause zurückgekehrt. Im Treppenhaus die böse Überraschung: Drei Einbrecher, eine Frau und zwei Männer, kamen den Besitzern entgegen, stürmten an ihnen vorbei und suchten das Weite. Dabei schoben die Täter die Bewohner einfach zur Seite und quetschten den Großvater hinter der Haustür ein.

Nach der Erholung vom ersten Schock wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. Zwar kannten die Opfer keine Namen der Täter, die unter anderem 400 Euro Bargeld, Schmuck und ein Navigationsgerät hatten mitgehen lassen. Eine 45 Jahre alte Zeugin hatte jedoch genau in das Gesicht eines Einbrechers geschaut. Bei Facebook glaubte die Frau später, den Mann wiedererkannt zu haben: Wie sie vor Gericht schilderte, hatte sie sich im Bekanntenkreis ihrer Töchter umgeschaut. Als sie das Bild des Angeklagten bei Facebook entdeckt habe, sei ihr schlecht geworden, da sie sich sicher war, den 24-Jährigen wiedererkannt zu haben.

Bei der Polizei folgte daraufhin eine sogenannte Wahllichtbildvorlage: Der 45-Jährigen wurde mehrere Bilder von Männern, unter anderem das des Angeklagten, gezeigt. Der 24-Jährige sah allerdings anders aus, trug auf dem Polizeifoto im Gegensatz zum Facebook-Foto einen Bart. Jedenfalls war sich die Zeugin bereits bei der Polizei nur noch zu 80 Prozent sicher, dass der Angeklagte der gesuchte Einbrecher ist.

Vor der Strafrichterin sah der im Prozess schweigende 24-Jährige nun wiederum anders aus. Die Folge: Die Zeugin konnte nicht sicher sagen, ob der Angeklagte der gesuchte Einbrecher ist. In den Monaten nach dem Einbruch war es bei der Familie zu mehreren Vorfällen gekommen: Unbekannte hatten nicht nur mehrfach Eier an die Fenster und Türen geworfen. Am Auto der 20 Jahre alten Tochter hing außerdem ein Zettel, auf dem angedroht wurde, dass die Täter wieder kommen, falls man bei der Polizei aussagt. Zudem waren an einem Rad des Autos alle Muttern gelöst worden.

Letztendlich wurde der Angeklagte jedoch - wie auch vom Staatsanwalt gefordert - freigesprochen. Kein Zeuge hatte den 24-Jährigen, in dessen Wohnung kein Diebesgut gefunden wurde, einwandfrei als Täter identifizieren können.

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