Trickbetrüger in der Region Polizei warnt vor falschen Polizisten

Rhein-Sieg-Kreis · Die Polizei warnt vor skrupellosen Trickbetrügern, die sich als Polizisten ausgeben und und in der Regel das sogenannte „Call-ID Spoofing“ nutzen. Dabei erscheint im Telefondisplay des Angerufenen neben der Ortsvorwahl die Polizeirufnummer 110.

Der falsche Polizist erklärt seinem Opfer, dass man einer Einbrecherbande auf der Spur sei und der Angerufene auf einer Liste potenzieller Einbruchsziele stände. Um das Eigentum des vermeintlichen Opfers zu beschützen, bietet der „freundliche Polizist“ an, die Sachen bis zur Festnahme der Einbrecherbande in sichere Verwahrung zu nehmen. Damit dies für die Täter unentdeckt bleibt, kommt ein Polizist in ziviler Kleidung vorbei und holt die Wertsachen an der Haustür ab.

Andere Masche: Es wird behauptet, dass die Polizei dringend die Mithilfe zur Aufklärung bei einer schweren Straftat benötigt. Bei der Hausbank des Opfers soll Falschgeld ausgegeben werden, und der Angerufene wird gedrängt, Geld von seinem Sparbuch zu holen. Das soll er den Polizisten zur Prüfung übergeben und anschließend geprüft zurückerhalten. Gerne werden die Geschichten auch vermischt. Mit diesen Maschen erbeuten wortgewandte Täter regelmäßig hohe fünfstellige Geldbeträge.

Bei einem Fall Ende 2016 in Niederkassel machten die falschen Polizisten knapp 100.000 Euro Beute. Es liegen laut Polizei mehrere Meldungen vor, dass Unbekannte mit der Rufnummer 02241/110 angerufen und sich als Polizisten ausgegeben haben. In keinem der Fälle sind die Angerufenen auf den Betrugsversuch reingefallen.

Keine sensible Daten preisgeben

Um sich vor den Betrügern zu schützen, rät die Polizei: „Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und rufen Sie Ihre örtliche Polizeibehörde an. Versichern Sie sich dort, ob es diesen Polizisten gibt und wie er erreichbar ist.“ Unter keinen Umständen solle man außerdem unbekannten Personen Auskünfte über Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten geben. Unbekannten Personen solle man die Tür zudem nur im Beisein einer vertrauten Person öffnen. Niemals solle man unbekannten Personen Geld oder Wertsachen geben – auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht- oder Geldinstituten.

Wird man von der 110 mit einer Vorwahlnummer angerufen, so solle man auflegen, die 110 selbst wählen und den Sachverhalt der Polizei schildern. Opfer eines Telefonbetrugs sollen sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

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