Gericht im Rhein-Sieg-Kreis 47-Jähriger steht wegen Missbrauchs vor Gericht

Rhein-Sieg-Kreis · Ein 47-jähriger Mechaniker aus Köln steht vor dem Bonner Landgericht. Der geständige Angeklagte soll eine Beziehung zu einer Minderjährigen unterhalten haben. Die Mutter machte den Treffen ein Ende.

 Der schwere sexuelle Missbrauch wird in Bonn verhandelt. (Symbolfoto)

Der schwere sexuelle Missbrauch wird in Bonn verhandelt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Nutzername, den die Schülerin verwendete, ließ durchaus Rückschlüsse auf ihr Alter zu: In einer Beziehungspause, in der sich ein heute 47-jähriger Mechaniker aus Köln und seine jetzige Frau vorübergehend getrennt hatten, meldete sich der Mann bei einem Messenger-Dienst an und lernte so ein 13-jähriges Mädchen aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis kennen. Offenbar war die Sympathie nicht nur einseitig, und die Schülerin verabredete sich nach einiger Zeit mit dem um ein Vielfaches älteren Mann zum persönlichen Kennenlernen. In den folgenden Monaten kam es mindestens fünf Mal zu einvernehmlichem Sex – weil der aber mit unter 14-Jährigen immer strafbar ist, steht der Mann nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht.

Stolz scheint er auf seine Taten jedenfalls nie gewesen zu sein: „Findest du es pervers, wenn ich auf eine 13-Jährige stehe?“, hatte der zweifache Vater das Mädchen in einem Chat gefragt, aus dem das Gericht zum Prozessauftakt am Freitag zitierte. Die Antwort blieb offen, aber auch die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage nicht davon aus, dass das Mädchen von dem Angeklagten zum Sex gezwungen oder dafür bezahlt worden war.

Nach zwei vorangegangenen Treffen und einem regen Austausch über den Messenger-Dienst wurden der Mann und die Minderjährige dann im November 2016 erstmals intim miteinander. Es folgten mindestens fünf weitere Treffen. Meistens kam es dabei auch zu sexuellen Handlungen. Offenbar blieb das Geschehen aber nicht in Gänze vor der Mutter verborgen: Ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren verlief dennoch im Sande, weil sich das Mädchen weigerte, die Identität des Mannes preiszugeben. Auch der kanadische Betreiber des Messenger-Dienstes weigerte sich zu offenbaren, welche Person hinter dem Nutzernamen des Chat-Partners stand.

Als die Schülerin dann aber im Sommer 2017 ihr Handy auf einem Grillfest verloren hatte und die Mutter das Gerät zufällig fand, nutzte sie die Chance: Sie gab sich als ihr eigenes Kind aus und verabredete sich mit dem Mann auf einem Parkplatz. Der Mann suchte zwar schnell das Weite, als die 13-Jährige nicht wie verabredet erschien. Die Mutter zückte aber ihre Kamera und mit einem Foto des Wagens samt Kennzeichen kamen die Ermittler dem Mann aus Köln dann schnell auf die Schliche. Vor Gericht zeigte sich der mutmaßliche Täter ohne Zögern voll geständig. Das Urteil soll diesem Monat gefällt werden.

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