Neuer Umweltordnungsdienst Rhein-Sieg-Kreis setzt Kontrollen in Naturschutzgebieten ein

Rhein-Sieg-Kreis · Der Rhein-Sieg-Kreis setzt einen neuen Ordnungsdienst für den Erhalt der Regeln in den Naturschutzgebieten ein. Das hauptsächliche Ziel der Kontrollen sei nicht, viele Strafgelder einzukassieren.

Die Pfeile geben die Regeln vor: Wanderer dürfen sowohl den Weg rechts und links des Baumes gehen, Radfahrer dürfen nur rechts fahren.

Die Pfeile geben die Regeln vor: Wanderer dürfen sowohl den Weg rechts und links des Baumes gehen, Radfahrer dürfen nur rechts fahren.

Foto: Alexander Hertel

Schon nach wenigen Metern deuten Patrick Paul und Elmar Thomas auf eine präparierte Stelle im Waldboden. Vor einem auf dem Weg liegenden Baumstamm haben Mountainbiker mit einem aufgeschütteten Erdhaufen eine Rampe errichtet, um das Hindernis zu überwinden. Thomas vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises und Paul vom Ordnungsaußendienst des Kreises sind an diesem Vormittag auf Tour im Siebengebirge, um darüber zu wachen, ob die dort geltenden Regeln eingehalten werden.

Am 1. Juni dieses Jahres hat der neu eingerichtete Umweltordnungsdienst des Kreises mit zwei Stellen seine Arbeit aufgenommen, zusammen mit seinem Kollegen Michael Hartkopf kontrolliert Paul regelmäßig das Verhalten der Menschen in den Naturschutzgebieten des Kreises. "Die Beschwerdelage beim Rhein-Sieg-Kreis in Schutzgebieten war so hoch, dass etwas unternommen werden sollte", erklärt Thomas. Schließlich fiel vor rund einem Jahr die Entscheidung, einen Ordnungsaußendienst einzusetzen. Die beiden eingestellten Mitarbeiter haben sämtliche hoheitliche Befugnisse und dürfen Personalien aufnehmen, Verwarnungen oder Verwarngelder aussprechen sowie Platzverweise erteilen.

„El Dorado für Mountainbiker“

"Das Siebengebirge hat sich zu einem El Dorado für Mountainbiker entwickelt", sagt Thomas, geht auf dem für Wanderer und Radfahrer gesperrten Weg einige Schritte weiter und zeigt auf ein steiles Teilstück, an dessen Schräge Baumwurzeln aus dem Boden ragen. Das Befahren mit Mountainbikes würde Wurzeln freilegen, diese schädigen und Bodenerosion fördern. Rund 104 Kilometer Radwege stehen im Siebengebirge zur Verfügung, dennoch gebe es mehrere Dutzend illegale Trails wie der als Bunkertrail bekannte zwischen der L 331 gegenüber der Einfahrt zum Petersberg und dem Milchhäuschen.

Elmar Thomas (l.) und Patrick Paul stehen an einer errichten Rampe, die vor einer Platte über den Ofenkaulen angelegt wurde. Im Siebengebirge gibt es Dutzende illegale Trails für Mountainbiker. Ebenso verboten ist der Zugang zu dem Stollensystem.

Elmar Thomas (l.) und Patrick Paul stehen an einer errichten Rampe, die vor einer Platte über den Ofenkaulen angelegt wurde. Im Siebengebirge gibt es Dutzende illegale Trails für Mountainbiker. Ebenso verboten ist der Zugang zu dem Stollensystem.

Foto: Alexander Hertel

Am Rande des Weges werden die Ofenkaulen sichtbar, ein weiterer Ort, wo die Mitarbeiter immer wieder Regelverstöße feststellen. Offizielle Zugänge oder Wege hinein gibt es nicht, dennoch würden die Höhlen gerne aufgesucht. Das sei nicht nur verboten, sondern auch mit großem Risiko verbunden. "Es besteht Lebensgefahr. Man weiß nicht, wo man hintritt", sagt Paul über das Stollensystem, das sich über mehrere Etagen erstreckt.

Dass der Bunkertrail nicht betreten werden darf, können Wanderer und Radfahrer daran erkennen, dass dort keine Markierungen an den Bäumen zu finden sind. Nur gekennzeichnete Wege dürfen begangen oder befahren werden. "Das rote Dreieck kennzeichnet einen Wanderweg, ein gelbes Dreieck erlaubt auch Radfahrern die Benutzung", erklärt Thomas. Zudem würden an den Haupteingängen in das Naturschutzgebiet Hinweisschilder auf die Schutzgebietsausweisung stehen, auf denen auch die Wege erklärt werden - nicht nur im Siebengebirge. "Beschilderungen gibt es überall", sagt Thomas mit Blick auf die Erholungsgebiete im Kreis. "Es ist jedermanns Pflicht, sich über die Regeln kundig zu machen", sagt Thomas. Auch Hundehalter halten sich nicht immer daran. Immer wieder lassen sie ihren Vierbeiner frei laufen. Das beunruhige nicht nur die Wildtiere, der Kot verschmutze zudem die Flächen.

Wegegebot wegen Kampfmittelkontaminierung

So wie auch an den Grünflächen am Siegufer im Bereich von Hennef und Sankt Augustin. Herrchen und Frauchen würden beispielsweise, wenn sie oben auf dem Damm laufen, ihre Hunde leinenlos über die Wiesen laufen lassen, sagt Thomas. Neben dem Siegufer seien auch das Ufer der Agger, der Siegmündungsbereich, der Sieglarer See und die Wahner Heide als neuralgische Punkte ausgemacht worden. "An der Wahner Heide kommt es immer wieder vor, dass Spaziergänger verbotenerweise die Wege verlassen, um beispielsweise Fotos zu machen, und sich dadurch auch in Gefahr bringen", sagt Paul. In der Wahner Heide gelte aufgrund der Kampfmittelkontaminierung ein Wegegebot.

Die Mitarbeiter kontrollieren auch im Linksrheinischen. Da seien die Probleme allerdings nicht so groß wie auf der anderen Rheinseite. "Es gibt dort nicht so viele Naturschutzgebiete und damit auch nicht so viele Störungen", sagt Thomas.

Bei konkreten Hinweisen auf Fehlverhalten, beispielsweise von den örtlichen Gemeinden und Ordnungsämtern oder auch von Bürgern, rückten sie aber auch dortige Bereiche in den Fokus. An diesem Vormittag sind auf dem Kontrollgang durch das Siebengebirge keine Mountainbiker zu sehen, was wohl dem schlechten Wetter geschuldet ist. Nur zwei Spaziergänger mit ihren Hunden laufen durch den Wald. "Heute ist es entspannt", sagen sie. "Im Gegensatz zu den Wochenenden." Dann würden sich Mountainbiker und Wanderer immer wieder in die Quere kommen. "Das größte Problem ist, dass Radfahrer und Fußgänger auf dem gleichen Weg unterwegs sind. Man sollte die Wege trennen", finden sie.

Während an diesem Vormittag nur der durch die Bäume fallende Regen für Geräusche sorgt, sah es am Aktionstag, den die Untere Naturschutzbehörde Mitte September gemeinsam mit dem Forstamt und den Ordnungsämtern von Bad Honnef und Königswinter durchführte, ganz anders aus. Zehn Mountainbiker mussten nach den Kontrollen ein Verwarngeld von je 55 Euro zahlen, ein 16-Jähriger wurde sogar zweimal verwarnt, sagt Paul. Hinzu kamen einige Hundehalter, die ihre Tiere nicht angeleint hatten. Die Reaktionen der Menschen war wie an anderen Tagen auch: Während die meisten die Strafe akzeptierten, beschwerten sich andere oder gaben sich ahnungslos. Zeigen sich die Leute einsichtig? "Ob das Einsicht ist, weiß ich nicht", sagt Paul. Thomas ergänzt: "Man kann ihnen den Vorsatz in den meisten Fällen nicht nachweisen."

Trotz der Verstöße betont Thomas: "Die meisten Leute halten sich an die Regeln. Nur einige wenige leider nicht." Das hauptsächliche Ziel der Kontrollen sei auch nicht, viele Strafgelder einzukassieren. "Wir wollen die Sensibilität für das Thema erhöhen", sagt Thomas.

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