Streit um Glaskubus auf dem Drachenfels

KÖNIGSWINTER · Die ersten Mauern auf dem Drachenfels stehen, allerdings bleibt die Fassade wegen des Vogelschutzes umstritten.

Am 12. Januar treffen sich die Kontrahenten im Rechtsstreit um den im Bau befindlichen Glaskubus auf dem Drachenfels, um die Chancen für eine außergerichtliche Einigung auszuloten.

An der Zusammenkunft im Siegburger Kreishaus werden der Bund für Naturschutz Deutschland (BUND) als Kläger, der Kreis als Beklagter, die Stadt Königswinter sowie deren Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft (WWG) als Bauherrin teilnehmen.

Dies wurde bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin beim Kölner Verwaltungsgericht kurz vor Weihnachten vereinbart. Seinen Antrag auf einen sofortigen Baustopp des Neun-Millionen-Euro-Projekts hat der BUND zurückgezogen, nachdem der Richter auf formale Mängel hingewiesen hatte.

Klage gegen Rhein-Sieg-Kreis

Die Naturschützer hatten im August Klage gegen den Bescheid des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht, mit dem dieser der Fassadengestaltung des Glaskubus zustimmte. Der BUND befürchtet, dass das vorgesehene Ornilux-Glas nicht verhindert, dass Vögel gegen die Scheiben fliegen und verenden. Diesem Anspruch würden nur Glasflächen mit sichtbaren Linien genügen. Diese möchte die Bauherrin aus optischen Gründen jedoch vermeiden.

Den Vergleich brachte nach GA-Informationen der Richter ins Gespräch. Beide Seiten könnten ihre Behauptungen nicht belegen. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beweis für oder gegen die Wirksamkeit von Ornilux-Glas. In der Hauptsache soll der Richter die Berechtigung der Klage anerkannt haben und nicht der Argumentation des Kreises gefolgt sein.

Die Genehmigungsbehörde hatte darauf hingewiesen, die Klage sei im Grunde gegenstandslos, weil die Bezirksregierung das Drachenfelsplateau im April 2011 aus dem Naturschutzgebiet Siebengebirge herausgenommen habe - nach dem Beschluss des Königswinterer Stadtrats, die Fläche als Baugebiet auszuweisen.

Suche nach einem Kompromiss

Wie nun ein Kompromiss aussehen könnte und ob dieser am 12. Januar gefunden werden kann, ist völlig offen. "Wir müssen sehen, wie weit sich beide Seiten bewegen", sagt Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz. So könnte das Ornilux-Glas zum Beispiel in einem Monitoringverfahren, also bei einer Langzeitbeobachtung mit Kameras, getestet werden. "Die Bauherrin ist immerhin bereit, hohe Investitionen in ein besonderes Glas zum Schutze der Vögel zu tätigen", betont Schwarz. Wenn sich bei der Beobachtung dann herausstellen sollte, dass das Ornilux-Glas nicht wirksam sei, könnte dieses nachträglich mit sichtbaren Streifen versehen werden.

Diesen Weg hält Achim Baumgartner, der Sprecher des BUND im Rhein-Sieg-Kreis, allerdings für nicht gangbar. "Unsere Klage richtet sich auch gegen das Monitoring, das EU-Recht ganz klar widerspricht", sagte er dem GA auf Nachfrage. Die Wirksamkeit von Ornilux-Glas in Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebieten wie dem Siebengebirge müsse einwandfrei nachgewiesen sein. Dies sei Aufgabe des Bauherrn.

"FFH-Gebiete sind keine Experimentierfelder für die Glasbauindustrie", so Baumgartner. Das Gelände rund um den Drachenfels müsse als Revier seltener Vogelarten, wie Zippammer, Zaunammer, Wanderfalken und Uhu, besonders geschützt werden. In ganz Nordrhein-Westfalen seien im vergangenen Jahr lediglich drei Brutpaare bei der Zippammer und ein Brutpaar bei der Zaunammer nachgewiesen worden.

"Wir sind bereit, Kompromisse durchzuspielen. Aber sie müssen rechtskonform sein und eine Verbesserung bedeuten", so Baumgartner. Sei dies nicht der Fall, werde man das Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten.

Ornilux-Glas: Das "Ornilux-Mikado"-Spezialglas ist eine Sonnenschutzverglasung mit UV-Licht reflektierender Spezialbeschichtung, die für das menschliche Auge nicht sichtbar ist. Von Vögeln soll sie jedoch als Hindernis wahrgenommen werden. Der meist tödliche Vogelschlag soll dadurch reduziert werden.

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