Kommentar Nur ein Etappensieg?

KÖNIGSWINTER · Die Freude des BUND über das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes zur Gestaltung des Glaskubus auf dem Drachenfels ist nachvollziehbar. Den Naturschützern ging es nicht darum, recht zu behalten, wie es BUND-Sprecher Achim Baumgartner schon nach der mündlichen Verhandlung formuliert hatte.

Es ging darum, den Stellenwert der Natur im Siebengebirge zu untermauern und ihren Schutz aktiv zu betreiben. Das ist Aufgabe des BUND, und dazu gibt die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes ein klares Signal.

Ob das Urteil nur einen Etappensieg darstellt, bleibt abzuwarten. Zwar mochte man sich beim Kreis gestern vor eingehender Prüfung der Urteils-Begründung zu weiteren Schritten nicht äußern. Gleichwohl steht zu erwarten, dass ein Antrag auf Berufung gestellt wird.

Der Natur wäre mit dem weiteren Weg durch die Instanzen nicht geholfen. Schließlich geht es im Urteil jetzt und im möglichen weiteren Verfahren erst mal nicht darum, welche Vorkehrungen für einen wirksameren Vogelschutz konkret zu treffen sind, ob etwa das Glas mit Markierungen versehen werden muss, wie es der BUND vorschlägt.

Es geht vorerst nur um die Frage der Rechtmäßigkeit der Befreiung vom Naturschutzverbot durch den Rhein-Sieg-Kreis und hierbei speziell um die Gestaltung der Glasfassade.

Entsprechend droht eine endlose Diskussion um mögliche Nachbesserungen am Glaskubus. Die Natur darf dabei nicht die Verliererin sein. Wer dies nicht um ihrer selbst willen einsieht, dann doch vielleicht, weil sie das größte Pfund ist, mit dem das Siebengebirge als Tourismusregion wuchern kann.

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