Bornheim und Königswinter kooperieren Zwei Städte, eine Förderschule

BORNHEIM/KÖNIGSWINTER · Für jede Einrichtung einzeln betrachtet, bedeutet der neue Erlass über die Mindestgröße das Aus für die Förderschulen in Königswinter und Bornheim.

Daher soll ein Schulverbund dafür sorgen, dass beide Standorte erhalten bleiben. Denn zusammen kommen die Schulen derzeit auf rund 200 Schüler - und liegen damit weit über der Mindestgrenze von 144 Schülern. Gestern einigten sich die beiden Verwaltungen auf einen entsprechenden Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Nun fehlt noch die Zustimmung der politischen Gremien der beiden Städte; die Bezirksregierung hat bereits ihr Einverständnis signalisiert. Nächsten Sommer könnte die neue Schule an den Start gehen.

Ziel der Vereinbarung ist die zumindest mittelfristige Sicherung beider Standorte. Die Schüler werden nicht zwischen den Schulen pendeln, es wird aber eine Schulleitung geben, auch gemeinsame Schulfeste sind geplant. Bornheim würde Hauptstandort werden, Königswinter Nebenstelle. Da die Schulleiterstelle an der Bornheimer Verbundschule vakant ist, nachdem Uta Will nach Köln gewechselt ist, könnte Franziska Müller-Luhnau, derzeit Leiterin der Königswinterer Drachenfelsschule, diese Aufgabe in der gemeinsamen Schule übernehmen.

Die Entscheidung obliegt jedoch der Bezirksregierung. Die Stadt Bad Honnef, die keine eigene Förderschule hat, ist über die Entwicklung informiert. Für die Honnefer Schüler ergeben sich keine grundsätzlichen Veränderungen. Mit Bekanntwerden der neuen Regelung - Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen brauchen nun mindestens 144 Schüler - hatten sich beide Kommunen auf die Suche nach einem geeigneten Partner gemacht. Denn bereits bevor das neue Inklusionsgesetz in Kraft trat (siehe Kasten), unterschritten beide Einrichtungen die nötige Schülerzahl.

Während man in Königswinter auch mit Schulen in Bonn und Sankt Augustin sprach, hatten sich die Bornheimer mit den Rheinbachern in Verbindung gesetzt. Dass es letztendlich zu der Kooperation zwischen Bornheim und Königswinter gekommen ist, hat laut der Königswinterer Dezernentin Heike Jüngling mehrere Gründe. Zum einen haben beide Schulen die gleichen Förderschwerpunkte (Lernen und Sprache), zum anderen ähneln sich laut Verwaltungsvorlage für den Königswinterer Schulausschuss auch die Konzepte. Beide operieren zudem als Offene Ganztagsschule.

Bornheims Sozialdezernent Markus Schnapka ist rundum zufrieden mit der geplanten Kooperation. "Es war ein schönes Klima mit einem guten Ergebnis", sagte er nach dem Treffen. Er sei überzeugt davon, dass Bornheim und Königswinter gut zusammenarbeiten werden. "Wir wollen eine Kooperation auf Augenhöhe machen", betont Schnapka. Diese solle in Bezug auf Kinder mit Förderbedarf auch auf die Schulentwicklungsplanung ausgeweitet werden.

Auch Jüngling war "absolut zufrieden" und hob ebenfalls das gute Gesprächsklima hervor: "Wir haben das gleiche Oberziel, wir passen sehr gut zusammen." Bei aller Freude warnte sie aber: "Wir wollen niemandem etwas vormachen. Wir können derzeit schlicht nicht prognostizieren, wie sich die Schülerzahlen in den kommenden Jahren entwickeln werden." Daher sei es durchaus möglich, "dass wir uns in zwei Jahren wieder an einen Tisch setzen und nach anderen Lösungen suchen müssen".

Die Schulen

Die Drachenfelsschule der Stadt Königswinter in Niederdollendorf ist eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache. Unterrichtet werden dort Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 16 Jahren in den Klassen eins bis zehn. Während in der Unterstufe hauptsächlich Kinder mit dem Förderbedarf Sprache unterrichtet werden, besuchen vorwiegend Jugendlichen mit dem Förderbedarf Lernen die Mittel- und Oberstufe.

Die Bornheimer Verbundschule hat die gleichen Förderschwerpunkte und bietet ebenfalls eine OGS an. Die Schulleiterstelle in Bornheim ist vakant.

Inklusion

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land NRW den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen gesetzlich verankert. Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können. Gleichzeitig wurde eine Mindestgröße für Förderschulen verankert - für Schulen mit dem Schwerpunkt Lernen sind 144 Schüler das Minimum.

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