Weinbergweg im Siebengebirge Verschönerungsverein bittet die Stadt um eine Absicherung

Siebengebirge · Der Verschönerungsverein für das Siebengebirge will als Bauherr des Schutzzauns von möglichen Rückforderungen bei den Fördergeldern freigestellt werden.

Mit dem Stoßseufzer: „Ich tu's ja nicht gerne, aber wenn Fördermaßnahmen Jahre später geprüft werden, sind die Ergebnisse mitunter geheimnisvoll bis merkwürdig!“, hat der Vorsitzende des Verschönerungsvereins für das Siebengebirge (VVS), Hans Peter Lindlar, nach eigenen Angaben jetzt in einem Brief an Bad Honnefs Bürgermeister Otto Neuhoff darum gebeten, dass die Stadt den VVS von eventuellen Rückforderungen wegen der Umbauten am mittleren Weinbergweg freistellt.

Wie berichtet, hatte der VVS den Sicherheitszaun am Siegfriedfelsen auf Wunsch aller Beteiligten und Betroffenen als verantwortlicher Träger der Maßnahme durchgeführt. Als ehemaliger Regierungspräsident habe er, so Lindlar weiter, auf diesem Gebiet einschlägige Erfahrungen gemacht. In dem Brief macht der VVS-Vorsitzende noch einmal deutlich, dass die Sperrung des Weinbergweges mit Gabionen keine Idee des Bauherrn VVS war.

In seinem Schreiben betont Lindlar zudem, er habe der lokalen Presse entnommen, dass der Honnefer Rat beschlossen habe, in der Ortslage Rhöndorf den mittleren Weinbergweg wieder zu öffnen. „Persönlich und in meiner Funktion als Vorsitzender des VVS, der mit der Trägerschaft der Baumaßnahme beauftragt war, freue ich mich, dass es der Stadt Bad Honnef durch zähes Verhandeln gelungen ist, dieses Ergebnis zu erreichen.“

Er erinnere sich deutlich an sein Unverständnis, als die vollständige Absperrung dieses Weges in der abschließenden Baubegehung im Dezember 2014 ultimativ von dem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde gefordert worden war. Grund: die Schutzbedürftigkeit von Fauna und Flora im und am bis auf den Weg reichenden Felsfuß. „Aufgrund dieser Forderung und der Erfahrungen mit mehrfachen gewaltsamen Zerstörungen des ursprünglich errichteten Zaunes erfolgte dann die massive Vollsperrung mittels Gabionen“, so Lindlar. Als Maßnahmenträger sei dem VVS nichts anderes übrig geblieben, als den für die Abnahme des Bauwerks verbindlichen Anweisungen der Behörden zu folgen.

VVS möchte eine rechtlich bindende Erklärung

Er müsse aber bei aller Freude auf die Einhaltung der Verpflichtungen und Rechte des VVS achten: „Die Maßnahme wurde mit öffentlichen Mitteln finanziert, und der VVS kann als Maßnahmenträger von den Geldgebern Land und Kommunen für die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Steuergelder zur Verantwortung gezogen werden“, schreibt Lindlar.

Die nun beschlossene Änderung des Bauzustandes werde vom VVS als Risiko einer Beanstandung durch den Landesrechnungshof gesehen, „was im Bindungszeitraum von 25 Jahren zu einer Rückforderung von Fördermitteln führen kann“. Diese Forderung würde an den Maßnahmenträger, also den VVS, gerichtet und nicht an die Stadt Bad Honnef als Verursacher der Änderung.

Daher möchte der VVS von der Stadt eine rechtlich verbindliche Erklärung, „dass die Stadt Bad Honnef alle durch die von ihr durchgeführte Änderungen entstehenden Kosten trägt und den VVS im Falle einer Beanstandung und Rückforderung schadensfrei stellt“.

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