Freispruch nach Unfall auf L268 Vater von totem Radfahrer legt Berufung ein

KÖNIGSWINTER · Der Unfall auf der L268 im Siebengebirge vor zwei Jahren, bei dem ein Radfahrer starb, beschäftigt weiter die Gerichte. Der Vater des Unfallopfers hat Berufung eingelegt.

Ein sogenanntes Geisterrad und ein Holzkreuz erinnern an der L 268 an den Unfall im Januar 2017.

Ein sogenanntes Geisterrad und ein Holzkreuz erinnern an der L 268 an den Unfall im Januar 2017.

Foto: Frank Homann

Nach dem Freispruch des Autofahrers vor dem Amtsgericht Königswinter am vergangenen Freitag hat der Vater des Unfallopfers, der als Nebenkläger auftrat, fristwahrend Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Im Januar 2017 war ein Autofahrer mit dem Radrennfahrer Stephan Martini auf der L268 bei Sandscheid, zwischen Oberpleis und Eudenbach, kollidiert. Der 49-jährige Radfahrer erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Der heute 58-jährige Fahrzeuglenker war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Nach zwei Prozesstagen erklärte die Richterin, das Urteil werde nicht auf Grund erwiesener Unschuld gefällt, sondern „weil wir den Unfall nicht bis ins letzte Detail nachvollziehen können“. Zum Zeitpunkt der Kollision waren nur der Auto- und der Radfahrer auf dieser Straße in gleicher Richtung unterwegs; lediglich die weiteren Fahrzeuginsassen und der Fahrer selbst konnten ihre Sicht des Hergangs schildern.

Ausweichbewegung lässt sich nicht klären

Einen Schlenker des Radfahrers, vielleicht wegen eines Schlaglochs, wollte Nebenkläger Rudolf Martini bereits in der Verhandlung nicht akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger hatte umfangreiche Berechnungen auf der Grundlage von Spurenbildern und Annahmen, die sich auf die Geschwindigkeit des Radfahrers und seine Fahrlinie bezogen, angestellt.

Die Richterin sagte, sie habe versucht, den Unfallhergang auf technischem Wege aufzuklären, mehr sei nicht möglich gewesen. „Wir wissen nicht, wie es war.“ Eine Ausweichbewegung des Radfahrers sei wegen des Straßenzustandes plausibel. „Aber wir werden es nie erfahren.“

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