Seniorin aus dem Siebengbirge Urenkel gewinnt in Erbschaftsstreit vor Gericht

Siebengebirge · In einem Erbschaftsstreit hat das Oberlandesgericht Köln zugunsten des Urenkels einer Seniorin aus dem Siebengebirge entschieden. Zwischenzeitlich hatte sich offenbar eine Haushälterin das Erbe zu erschleichen versucht.

 In einem Erbschaftsstreit hat das Oberlandesgericht Köln sein Urteil gefällt.

In einem Erbschaftsstreit hat das Oberlandesgericht Köln sein Urteil gefällt.

Foto: dpa/Jens Büttner

Eine hochbetagte Dame aus der Siebengebirgsregion wollte nach dem Tode eigentlich ihren gesamten Besitz ihrem geliebten Urenkel zukommen lassen. Zwischenzeitlich entschied sie sich aber um und setzte ihre Haushälterin als Alleinerbin ein. Offenbar vertraute die Seniorin der Haushaltshilfe zunächst vollkommen und erteilte der Frau sogar eine Vorsorge- und Bankvollmacht.

Doch damit nicht genug verkaufte sie der Helferin auch noch ihr Wohnhaus samt Grundstück – für wenig Geld und die Zusicherung, sie bis ans Lebensende zu betreuen und zu pflegen. Unter anderem, weil die frisch eingesetzte Erbin ohne zu fragen 50.000 Euro vom Konto der alten Dame abgehoben hatte, änderte diese ihre Entscheidung wieder und setzte erneut den Urenkel als Alleinerben ein.

Der junge Student musste seinen Anspruch aber letzten Endes gerichtlich klären lassen: Denn nachdem die Dame mit über 90 Jahren gestorben war, war plötzlich eine Zweitschrift des widerrufenen „vorletzten Willens“ aufgetaucht. Nur weil er nachweisen konnte, dass die Erstschrift im Beisein der Erblasserin und eines Anwalts zerrissen worden war, stellte das zuständige Nachlassgericht dem Urenkel schließlich einen Erbschein aus.

Gericht hatte keinen Zweifel am Willen der alten Dame

Das Oberlandesgericht Köln hat das nun bestätigt. „Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtung nur eines der beiden Dokumente, wenn der Aufhebungswille der Erblasserin feststeht“, heißt es in der Entscheidung des 2. Zivilsenats. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Erblasser ein Testament jederzeit ohne besonderen Grund widerrufen könne – wie im vorliegenden Fall durch Zerreißen der Testamentsurkunde.

Allerdings sei die Vernichtung lediglich einer Urkunde nur dann ausreichend, wenn keine Zweifel über den Aufhebungswillen des Erblassers bestünden. Und genau zu diesem Ergebnis kamen die Richter. Der Anwalt der alten Dame – so ist das Gericht überzeugt – habe kein erkennbares persönliches Interesse am Ausgang des Streits gehabt. Der Mann bestätigte als Zeuge, dass die Seniorin das Papierstück vor seinen Augen zerrissen habe.

Dass es überhaupt zwei handschriftliche Dokumente zu Gunsten der Haushälterin gab, wurde erst nach dem Tode der Frau klar: Nachdem die Haushaltshilfe ungefragt auf ihr Konto zugegriffen hatte, war die Seniorin schleunigst zu einem Anwalt gegangen, um sich über eine mögliche Rückabwicklung des Hausverkaufs zu informieren. Das Ergebnis fiel negativ für die Rentnerin aus: Der Vertrag ist bindend. Da wollte sie denn doch wenigstens ihr Testament wieder ändern und zerriss es im Beisein des Anwalts.

Allerdings hatte sie das Schriftstück zu Gunsten ihrer Haushälterin noch einmal geschrieben, und die zweite Ausfertigung blieb bei dem Anwalt der Haushälterin, der sie nach dem Tode der alten Dame an das Nachlassgericht weitergeleitet hatte. Was genau der Urenkel nun erben wird, bleibt abzuwarten: Das Anwesen jedenfalls nicht, und auch der Verbleib der 50.000 Euro bleibt unklar.

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