Hannah-Stiftung Königswinter Unterstützung für die Opfer

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Zwei ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiterinnen können dank der Königswinterer Hannah-Stiftung künftig Opfern von Straftaten bei der Polizei und vor Gericht zur Seite stehen. Dabei handelt es sich um ein ergänzendes Angebot.

 Stellten das neue Angebot der Beratungsstelle vor (v.l.): Conny Schulte, Heike Fröhlich und Kornelia Kirf.

Stellten das neue Angebot der Beratungsstelle vor (v.l.): Conny Schulte, Heike Fröhlich und Kornelia Kirf.

Foto: Benjamin Westhoff

„Dass erkannt worden ist, dass es Aufgabe des Staates ist, Zeugen in Strafprozessen vor weiteren Belastungen zu schützen, ist aus unserer Sicht ein Meilenstein“, sagt Conny Schulte, Geschäftsführerin der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Bonn. Denn seit dem 1. Januar 2017 haben Opfer einer Straftat die Möglichkeit, eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle hat mit Hilfe der Königswinterer Hannah-Stiftung zwei Begleiterinnen ausbilden lassen.

Der Schwerpunkt der Arbeit von Heike Fröhlich und Kornelia Kirf: Opfern sexualisierter Gewalt, die ab 14 Jahre alt sind, zur Seite zu stehen. Aufgabe der beiden ist es, Opfern einer Straftat qualifizierte Betreuung, Information und Unterstützung anzubieten. Sie sollen Menschen, die sich mit polizeilichen Ermittlungen und Justizbehörden nicht auskennen, eine bessere Orientierung geben.

Begleitung für die Opfer von Straftaten

Studien und Erfahrungen aus dem Ausland hätten gezeigt, das begleitete Zeugen bessere Aussagen machten und gleichzeitig das Geschehen die Opfer weniger belaste. „Die Zeugen sollen ihrer Verpflichtung zur Aussage nachkommen können, ohne dabei Schaden zu erleiden“, so Kirf.

„Wir begleiten die Opfer auf Wunsch zu Vernehmungen bei der Polizei, wir warten mit ihnen vor dem Gerichtssaal, wir erklären ihnen altersgerecht die Vorgänge rund um ein Verfahren, entwickeln Strategien, wie man mit der Sitzung am besten umgeht, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden.“ Sie dürfen das Opfer in die Verhandlung begleiten, „und sind auch dort für sie da“, umreißt Fröhlich die Arbeit. Die drei Expertinnen stellen aber auch klar, was eine Prozessbegleiterin nicht leisten kann: „Wir sind ein zusätzliches Angebot. Wir geben keine Rechtsberatung und ersetzen nicht den Anwalt. Wir bieten auch keine Therapie an. In beiden Fällen vermitteln wir aber, falls notwendig und gewünscht, an Anwälte, entsprechende Einrichtungen und Kollegen. Wir unterliegen zwar der Verschwiegenheitspflicht, müssen aber vor Gericht aussagen“, so Kirf.

Kein Eingriff in die gerichtlichen Abläufe

Die Begleiterinnen dürfen mit den Zeugen nicht über den Tathergang sprechen, um deren Aussagen vor Gericht nicht zu beeinflussen. Und sie sind zur Neutralität verpflichtet. Fröhlich: „Wir sprechen daher auch nicht vom Täter, sondern vom Angeklagten.“ Denn diese Entscheidung liege beim Gericht, „für uns gilt die Unschuldsvermutung, wir sind nicht parteiisch“.

Um sich überhaupt als Begleiterin qualifizieren zu können, müssen diese einiges an Voraussetzungen mitbringen. Neben einem Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem dieser Bereiche, ist eine zweijährige Berufserfahrung sowie die Weiterbildung notwendig. „Und das ist kein Wochenendkursus“, betont Schulte, die sich umso mehr freut, dass Kirf und Fröhlich die einjährige Maßnahme samt Prüfung und Zertifizierung auf sich genommen haben.

Wer Hilfe sucht, kann sich an die Beratungsstelle wenden. In einigen Fällen – vor allem wenn Minderjährige, aber auch besonders schutzbedürftige Erwachsene betroffen sind – kann auch eine kostenfreie Beiordnung durch das Gericht erfolgen.

Schulte: „Auch darüber informieren wir, oder aber die polizeilichen Opferschutzbeauftragten und die Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

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