Überengagierter Mann Tierschützer in Königswinter verurteilt

Bad Honnef · Mit der Art und Weise, wie er in einem Fall vorgegangen ist, ist ein Tierschützer in Bad Honnef übers Ziel hinausgeschossen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt. Das Urteil akzeptiert der 56-Jährige nicht.

 Ein Tierschützer erweckte bei einem Hundehalter den Eindruck, er würde in öffentlichem Auftrag handeln. Wegen Amtsanmaßung stand er jetzt vor Gericht.

Ein Tierschützer erweckte bei einem Hundehalter den Eindruck, er würde in öffentlichem Auftrag handeln. Wegen Amtsanmaßung stand er jetzt vor Gericht.

Foto: picture alliance / dpa

Seine Vorsätze waren nur die besten, das gestanden ihm alle Beteiligten und Beobachter der Verhandlung vor dem Königswinterer Amtsgericht zu. Mit der Art und Weise, wie er in einem – von ihm als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angeprangerten – Fall vorgegangen ist, sei der Tierschützer übers Ziel aber weit hinausgeschossen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 56-Jährige der Amtsanmaßung in zwei Fällen schuldig gemacht hat. Die Geldstrafe – 50 Tagessätze zu je 30 Euro – stellte das Gericht für zwei Jahre unter Vorbehalt. Der lautet: Der 56-Jährige und sein Tierschutzverein halten sich an ein striktes Kontaktverbot mit der Halterfamilie des Hundes, um den sich die Angelegenheit rankt.

Richter Felix Marienfeld machte deutlich: Nicht die Zwingerhaltung des Hundes, sondern nur der Vorwurf der Amtsanmaßung stehe in Rede. „Es geht hier nicht um den Hund. Aber Sie sollen Dinge getan haben, die nur Behörden tun dürfen“, so Marienfeld an die Adresse des 56-Jährigen.

Der hatte zuvor aus seiner Sicht geschildert, wie es dazu gekommen war, dass er sich nun vor Gericht verantworten musste. Immer wieder sei er ab Anfang 2017 auf angebliche Missstände bei der Hundehaltung hingewiesen worden. Darum habe er das Tier mehrfach in Augenschein genommen – und die Angaben, wie er sagte, bestätigt gefunden. „Ich arbeite nach einer Satzung, wie sie jeder Tierschutzverein hat. Jeder hat das Recht, auf Missstände hinzuweisen.“

Die Frage aber sei, wie man das tue, erinnerte ihn der Richter an den Verfahrensinhalt. Die Staatsanwaltschaft führte dazu aus, der Angeklagte habe „eindeutig den Eindruck erweckt, in öffentlichem Auftrag“ zu handeln. So hatte es zuvor auch das Kreis-Veterinäramt gesehen – und Anzeige wegen Amtsanmaßung erstattet, ein Novum, wie es am Rande der Verhandlung hieß. Die Staatsanwaltschaft stützte sich aktuell auf zwei Briefe des 56-Jährigen an den Hundehalter, in denen von „behördlichen Auflagen der Tierhaltung“, der „Rücknahme eines Bescheids“ oder der „Gebührenordnung“ für seine Einsätze die Rede ist – auch wenn man sich nicht anmaße, Behörde zu sein, so erwecke die Wortwahl genau den Anschein, hieß es.

Angeklagter habe das Wohl des Tieres im Blick gehabt

Der Anwalt des 56-Jährigen hielt entgegen: „Er wollte sich gewählt ausdrücken, aber sicher nicht gegen Recht verstoßen.“ Vorsatz sei ihm schon gar nicht zu unterstellen. Sein Mandant habe nie behauptet, in behördlichem Auftrag zu handeln. Schon der, „zugeben etwas wirre“, Briefkopf zeige, dass es um einen Verein gehe.

Das aber war dem Hundehalter anfangs offenbar nicht klar. „Er hat sich aufgeführt, als sei er ein Mitarbeiter der Stadt“, so der 31-Jährige, der als Zeuge geladen war. Er gestand zu: Als Neu-Hundehalter – das Tier hatte er Ende 2016 erworben – sei er unerfahren gewesen und empfänglich für Tipps, auch des 56-Jährigen. Übrigens hatte das Veterinäramt – entgegen des Eindrucks des Angeklagten – mehrfach die Haltung überprüft. Das Veterinäramt bestätigte dem GA, zuletzt im Februar sei die Amtstierärztin vor Ort gewesen. Ergebnis: Es gebe dort nichts zu bemängeln.

Derweil geriet die Sache laut Aussage des Hundehalters immer mehr zur Belastung. „Er schwirrte dauernd bei uns rum.“ Mehrfach habe der 56-Jährige ungefragt das Grundstück betreten, die ganze Familie in Angst versetzt. Schlimmer noch sei die üble Nachrede: „Er hat den ganzen Ort gegen uns aufgebracht. Wir spielen mit dem Gedanken, wegzuziehen.“ Irgendwann sei er so „genervt“ gewesen, dass er sich im Rathaus beschwert habe: „Da erst habe ich erfahren, dass er mit der Stadt nichts zu tun hat.“ Zuständigkeitshalber landete auch dieser Vorgang beim Kreis.

„Man kann ihm anrechnen, dass er das Wohl des Hundes im Blick hat, aber es geht nicht, mit solcher Vehemenz vorzugehen“, so der Staatsanwalt. So sah das auch das Gericht, das auch die persönliche Situation des Frührentners und seine bisherige Unbescholtenheit ins Kalkül zog. Trotzdem könnte die Sache am Landgericht fortgesetzt werden: Der 56-Jährige nahm das Urteil nicht an. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagte er.

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