Einrichtung in Königswinter Stadt drückt bei Kita am Limperichsberg aufs Tempo

Thomasberg · Die neue Kindertagesstätte am Limperichsberg in Thomasberg soll spätestens zum Kindergartenjahr 2020/2021 stehen. Da schnell Plätze benötigt werden, müsse nun ein zügiges Verfahren ausgewählt werden.

 Nicht einfach ist das Grundstück an der Straße Am Domblick durch seine Hanglage zu bebauen.

Nicht einfach ist das Grundstück an der Straße Am Domblick durch seine Hanglage zu bebauen.

Foto: Hansjürgen Melzer

Die Stadt drückt beim geplanten Neubau einer Kindertagesstätte am Limperichsberg aufs Tempo. Der Jugendhilfeausschuss soll die Verwaltung bei seiner Sitzung in der kommenden Woche beauftragen, die Planung und den Bau der viergruppigen Einrichtung auszuschreiben. Außerdem soll er eine Entscheidung treffen, ob das städtische Grundstück an einen höchstbietenden Investor oder über ein Mindestangebot verkauft werden soll.

Das Grundstück an der Straße Am Domblick ist 3456 Quadratmeter groß und wegen seiner Hanglage nicht einfach bebaubar. Eine Variante scheidet für die Verwaltung wegen der akuten Personalknappheit dabei per se aus – eine Umsetzung des Bauvorhabens durch den Geschäftsbereich Gebäudemanagement, in dem mehrere Stellen zurzeit nicht besetzt sind.

Die personellen Ressourcen dieser Abteilung seien durch diverse laufende Bauprojekte wie der Neubau von Hallenbad und Kita, Umbauten mehrerer Kitas, Erweiterungen von Schulen und Offenen Ganztagsschulen sowie des Hauses der Jugend in Oberpleis nicht vorhanden, um ein Neubauprojekt kurzfristig umzusetzen. Auch die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt (WWG) sei durch mehrere Wohnungsbauprojekte gebunden.

Inbetriebnahme spätestens 2020/21

Da schnell Kindergartenplätze benötigt werden, müsse ein zügiges Verfahren ausgewählt werden, das möglichst zu einer erfolgreichen Ausschreibung führe, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage.

Die Inbetriebnahme der Kita ist spätestens zum Kindergartenjahr 2020/2021 vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung kommen daher nur mehrere Investorenmodelle infrage. Dabei stehen sowohl ein Verkauf des Grundstücks als auch eine Verpachtung zur Debatte. So könnte das Grundstück zum Beispiel mit einer Zweckbindung zur Errichtung einer viergruppigen Kita und einer noch zu bestimmenden Laufzeit an den höchstbietenden Investor verkauft werden.

Dieser würde dann die Einrichtung bauen und diese an einen Träger vermieten. Mehrere interessierte Investoren haben sich bei der Verwaltung bereits gemeldet. In diesem Fall könnten aber auf die Stadt zusätzliche freiwillige Leistungen zukommen, die wiederum von der Höhe des Kaufpreises abhängen dürften. Je höher der Kaufpreis, desto höhere Leistungen seitens der Stadt sind zu erwarten.

Verschiedene Möglichkeiten

Eine andere Möglichkeit wäre der Verkauf an einen Investor über ein Mindestgebot. Das könnte für die Stadt den Vorteil haben, dass keine freiwilligen Zuschüsse zu zahlen wären. Eine Alternative könnte auch die Verpachtung an einen Investor sein, der wiederum ein Mietverhältnis mit dem künftigen Kita-Träger eingehen würde. Auch hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten: Die Verpachtung mit Erbbauzins oder ohne Erbbauzins. Wenn der Investor einen Erbbauzins zahlen müsste, könnte er sich das Geld wiederum über eine über das KiBiz finanzierte Kaltmiete zurückholen.

Die Verwaltung spricht sich in ihrer Beschlussempfehlung für einen Verkauf des Grundstücks an einen Investor aus. Folgt dem die Politik, müsste sie nur noch entscheiden, ob der Verkauf an einen Höchstbietenden oder über ein Mindestgebot erfolgen sollte.

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist am Dienstag, 18. September, ab 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Oberpleis.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort