Ferienverlängerung für Schüler Schummlern droht ein Bußgeld

REGION · Die Osterferien sind vorbei, jetzt hat für die Schüler in Königswinter, Bad Honnef und auch im Kreis Neuwied wieder der Ernst des Lebens begonnen. Wer am Montag nicht zum Unterricht erschien, musste gute Gründe haben.

 Nach dem Ende der Ferien sehen die Schulleitungen ganz genau hin, ob Kinder am ersten Schultag fehlen.

Nach dem Ende der Ferien sehen die Schulleitungen ganz genau hin, ob Kinder am ersten Schultag fehlen.

Foto: Frank Homann

Diese werden von den Schulen grundsätzlich auch genau nachgeprüft: Wer beispielsweise krankheitsbedingt fehlt, muss ein ärztliches Attest vorlegen. Eltern, die ihren Schülern sogenannte Schummelferien genehmigen, haben also schlechte Karten.

Unbekannt ist das Phänomen der Schummelferien, bei denen Eltern die Schulferien ihrer Kinder eigenmächtig verlängern, um in den Genuss günstiger Reisepreise oder staufreier Autobahnen zu kommen, aber auch in der Region nicht: So hat es beispielsweise im Siebengebirgsgymnasium in Bad Honnef oder auch in der Realschule Plus in Asbach in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen sogar Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Fernbleibens vom Unterricht eingeleitet werden mussten. Dies jedoch waren absolute Einzelfälle, wie es aus beiden Schulen heißt.

Landesweit sieht der Trend jedoch anders aus: Nach Angaben der zuständigen Schulaufsichten ist die Zahl der Bußgeldverfahren wegen illegaler Ferienverlängerung in fast allen fünf Regierungsbezirken über die vergangenen drei Jahre gestiegen. Allein im Regierungsbezirk Köln gibt es pro Jahr 1100 Bußgeldverfahren, weil Kinder nicht in der Schule erschienen. Nach Angaben eines Sprechers werden die verbotenen Ferienverlängerungen dabei allerdings nicht extra ausgewiesen. Die Behörde schätzt den Anteil der Kurzzeitschwänzer aber auf 25 bis 30 Prozent.

Damit Eltern gar nicht erst in Versuchung kommen, gelten in den Schulen strenge Bestimmungen, was das Fehlen am letzten Tag vor und am ersten Tag nach den Ferien betrifft: Wer nicht zur Schule kommt, weil er krank ist, muss ein ärztliches Attest vorlegen, so auch am Gymnasium am Oelberg in Oberpleis.

Beurlaubungen sind nur auf schriftlichen Antrag hin möglich. „Die Anzahl der Anträge, zum Beispiel wegen eines Flugs in den Urlaub, nimmt zwar zu. Ich lehne sie mit Hinweis auf die bestehende Rechtslage, die völlig klar ist, jedoch generell ab“, betont Schulleiterin Sonja Friedrich. Mit uneinsichtigen Eltern gibt es an ihrer Schule daher „wenig Probleme“, Verstöße kommen nach Friedrichs Angaben nicht vor.

Auch an der Grundschule am Lauterbach in Stieldorf wird ebenfalls genau „nachgehakt“, wenn ein Kind nach den Ferien nicht zum Unterricht erscheint. Ist das Kind krank, wird um ein ärztliches Attest gebeten. „Unsere Eltern sind da aber sehr gewissenhaft“, so Schulleiterin Dagmar Exius. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiele bei besonderen Familienfeiern, können Schüler auf Antrag vom Unterricht befreit werden. Bußgeldverfahren mussten an der Schule noch keine eingeleitet werden.

Am Siebengebirgsgymnasium in Bad Honnef hat es nach Angaben aus dem Schulsekretariat zumindest in der Vergangenheit Einzelfälle gegeben, in denen Bußgeldverfahren durch die zuständige Bezirksregierung eingeleitet wurden – Fälle, in denen Eltern zwar zuvor einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung gestellt hatten, dieser aber abgelehnt wurde, das Kind dann aber trotzdem fehlte. Auch jenseits der Landesgrenze ist es bereits zu solchen Verstößen gekommen: „Wo es offensichtlich war, sind dann auch schon über die zuständige Schulbehörde Bußgeldverfahren eingeleitet worden“, berichtet Uwe Groß, Konrektor der Realschule Plus in Asbach.

Aber auch hier handelt es sich um Ausnahmen. „Die meisten Eltern sind ehrlich und fragen“, so Groß. Dies allerdings komme häufiger vor. Anträge würden genau geprüft, oftmals auch in Abstimmung mit der Schulbehörde. „Es gibt schon Gründe, die wir akzeptieren: Wenn zum Beispiel für einen Sprachkurs in England eine vorzeitige Anreise erforderlich ist.“ Günstigere Flugpreise oder Reisezeiten gehören dazu aber ausdrücklich nicht.

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