Prozess in Bonn Reifen im Schlagloch demoliert: Autofahrer verklagte Königswinter

KÖNIGSWINTER/BONN · Es war der Tag vor Heiligabend 2012, und der 43-Jährige fuhr nach einem Besuch bei seiner Mutter in Heisterbach die Oelbergstraße entlang, als es plötzlich einen heftigen Schlag gab: Er war mit dem rechten Vorderreifen in ein Schlagloch geraten, Reifen und Felge waren völlig demoliert.

Und für den Schaden von 1031 Euro machte der Autofahrer die Stadt Königswinter verantwortlich und verklagte sie nun vor dem Bonner Landgericht.

Wie er vor der 1. Zivilkammer berichtete, habe es in jener Nacht gegen 22.45 Uhr, als der Unfall passiert sei, sehr stark geregnet und die Sicht sei sehr schlecht gewesen. Deshalb habe er auch nicht sehen können, dass die Pfütze, die er auf der Straße vor sich sah, ein tiefes Schlagloch war.

Und wegen des schlechten Wetters sei er auch nur höchstens 25 km/h gefahren auf der Straße, auf der Tempo 30 gilt. Als er den Schlag gespürt habe, habe er das Lenkrad festgehalten, aber der Wagen sei trotzdem ausgebrochen. Und als er ausgestiegen sei, habe er die Bescherung gesehen.

Um zu belegen, wie die Straße in jener Nacht aussah, hatte der 43-Jährige den Tatort sofort fotografiert, und diese Bilder legte seine Anwältin dem Gericht vor. Auf ihnen waren einige dunkle Stellen zu sehen - und die Pfütze, unter der sich das Schlagloch verbarg.

"Das ist eine richtige Falle", erklärte die Anwältin. Die Stadt Königswinter aber hielt dagegen: Gerade für dieses Schlagloch sei sie nicht verantwortlich. Denn just am Nachmittag dieses 23. Dezember habe ein Anwohner angerufen und sie über "ein schlimmes Schlagloch" in der Straße informiert. Man habe sofort einen Bautrupp losgeschickt, um es zu schließen.

Tatsächlich ist belegt, dass Arbeiter das Loch wenig später mit Kaltasphalt verfüllt und geschlossen hatten. Warum sich das Loch wieder aufgetan hatte, konnte nicht geklärt werden. Möglicherweise hatte es dem Regen oder einem Lastwagen nicht standgehalten, so die Vermutung im Prozess.

Kammervorsitzender Stefan Bellin stellte schließlich fest: Die Schuldfrage ist rechtlich problematisch. Denn die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht ja sofort nachgekommen, indem sie noch am selben Nachmittag den Auftrag zur Schließung des Lochs erteilt habe. Und dem Zustand der Felge nach sei es auch fraglich, ob der Kläger nicht doch schneller gefahren sei. Jedenfalls, so der Richter, sei das Prozessrisiko hoch.

Der Richter riet zu einem Vergleich: Die Stadt zahlt ein Drittel des Schadens, und der Fall ist erledigt. Die Stadt Königswinter und nach einer Beratung mit seiner Anwältin stimmte auch der 43-Jährige diesem Vergleich zu - allerdings auf Widerruf. (AZ: 1 O 478/13)

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