Am Weilberg Oberverwaltungsgericht untersagt Mobilfunkmast im Siebengebirge

Königswinter/Münster · Im Siebengebirge wird es keinen Funkturm geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bau eines 45 Meter hohen Mobilfunkmastes in dem Naturschutzgebiet untersagt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Deutsche Funkturm GmbH wollte mit dem Mast den Mobilfunkempfang im Raum Königswinter-Heisterbacherrott und Thomasberg verbessern und die UMTS-Übertragungstechnik einführen.

Das Unternehmen hatte dazu eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung beantragt, was aber das Kölner Verwaltungsgericht bereits in erster Instanz abgelehnt hatte. Das Gericht in Münster ließ keine Revision zu. Dagegen ist jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich (AZ:8A104/10).

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