Schnee im Siebengebirge Mit Schmackes ins Vergnügen

SIEBENGEBIRGE · Nach dem kältesten Tag des Jahres am Sonntag hielt in der Nacht zu Montag der Winter endgültig Einzug im Siebengebirge.

 Familienspaß: Mit Kindern und Hunden geht's den Berg hinunter.

Familienspaß: Mit Kindern und Hunden geht's den Berg hinunter.

Foto: Frank Homann

In den Höhenlagen und selbst am Rhein fielen mehrere Zentimeter Schnee. Größere Verkehrsprobleme gab es nicht. Vor allem die Kinder freuten sich. Sie können in den Ferien vor der eigenen Haustür rodeln gehen.

Seit 4.30 Uhr waren alle Räumfahrzeuge und Mitarbeiter vom Winterdienst der Stadt Königswinter im Einsatz. Priorität beim Räumen und Streuen hatten die Steilstrecken und die Straßen, auf denen die Busse verkehren.

Die Zufahrten zu den Schulen, die sonst auch bevorzugt behandelt werden, mussten am Montag wegen der Weihnachtsferien nicht eigens geräumt werden. "Es gab ein paar kleinere Beschwerden, aber nichts Gravierendes", sagte Albert Koch vom technischen Dezernat der Stadtverwaltung, das für den Winterdienst zuständig ist.

Er selbst hatte auf seinem morgendlichen Weg von Nümbrecht im Bergischen Land nach Thomasberg die Erfahrung gemacht, dass die kommunalen Straßen besser als die Landesstraßen gestreut waren.

Für letztere ist der Landesbetrieb Straßenbau zuständig. Selbst auf der Bundesstraße 42 war gestern Vormittag nur der rechte Fahrstreifen geräumt, während in Königswinter sogar kleinere Anliegerstraßen zu diesem Zeitpunkt schon vom Schnee befreit waren.

Die Königswinterer Feuerwehr erlebte nach dem Einsatz am Samstag, als der Fahrweg zum Oelberg von umgestürzten Bäumen befreit werden musste, ruhige Tage. Allerdings bereitete ihrem Sprecher Lutz Schumacher die Parksituation am Sonntag auf der Margarethenhöhe einiges Kopfzerbrechen.

"Es ist unser grundsätzliches Anliegen, dass die Leute dort nicht kreuz und quer parken und die Rettungswege zustellen", so der Feuerwehrmann. Der städtische Ordnungsdienst musste dort am Sonntag allerdings nicht einschreiten wie bereits häufiger in der Vergangenheit.

"Das war diesmal nicht erforderlich. Die Situation war nicht so dramatisch, dass wir jemanden abschleppen mussten", meinte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Am Löwenburger Hof herrschte bei strahlendem Sonnenschein am Sonntag und nach dem Neuschnee gestern Hochbetrieb. Die Rodelwiese war ein Anziehungspunkt für Kinder von nah und fern.

Nicht ganz so glatt lief der Winterdienst gestern in Bad Honnef. Die Stadt arbeitet in diesem Bereich wie berichtet mit einem externen Dienstleister zusammen, um Geld zu sparen. Dieser hatte im Sommer bereits die Straßenreinigung übernommen.

Während dies nach Informationen des General-Anzeigers gut funktionierte, gab es gestern bei der Beseitigung des Schnees gravierende Probleme. So waren es schließlich doch wieder die unermüdlichen Mitarbeiter des städtischen Bauhofs, die ihre alten Maschinen anwarfen, sie mit Streugut beluden und anschließend so gut wie möglich für Sicherheit auf den Straßen sorgten.

Eine offizielle Stellungnahme zu der Panne gab es gestern nicht.

In Bad Honnef, das sich im Haushaltssicherungskonzept befindet, dürfen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Straßen - also besonders viel befahrene oder gefährliche Straßen wie zum Beispiel Hangstraßen - geräumt und gestreut werden. Bei allen anderen Straßen würde es sich um freiwillige Leistungen handeln - und dafür hat die Stadt kein Geld.

Während es in der Nacht und auch heute noch einmal ein bisschen schneien könnte, gehen die Meteorologen in den kommenden Tagen von steigenden Temperaturen aus. Dann könnte es mit dem weißen Winterwunderland schnell wieder vorbei sein.

Wann muss geräumt werden?

Die Zuständigkeit der Städte für den Winterdienst ist überwiegend auf die Hauptverkehrsstraßen und die Gewerbegebiete beschränkt. Anlieger- und Nebenstraßen werden nur im Einzelfall geräumt oder gestreut.

Hier müssen die Anlieger die Gehwege von Schnee und Eis befreien. Nach den Straßenreinigungs- und Gebührensatzungen müssen zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte nach dem Ende des Schneefalls beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetages zu räumen.

Geräumter Schnee darf Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindern.

Was darf gestreut werden?

Auf Gehwegen und an Haltestellen ist bei Eis- und Schneeglätte so zu streuen, dass eine gefahrlose Nutzung gewährleistet ist. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist dabei grundsätzlich verboten. Lediglich an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, bei starkem Gefälle und ähnlichem darf mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien gestreut werden.

Alle Informationen zur Straßenreinigungspflicht - hierzu zählt auch der Winterdienst - können der örtlichen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnommen werden, zu finden auf www.bad-honnef.de und auf www.koenigswinter.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort