Schule geschlossen Masern an der Stieldorfer Grundschule

STIELDORF · Wegen eines Masernfalls bleiben die Grundschule am Lauterbach in Stieldorf und deren Betreuungseinrichtungen auch heute komplett geschlossen. Morgen können Erst- und Zweitklässler wieder den Unterricht besuchen. Dann ist auch die Offene Ganztagsschule wieder geöffnet.

 Zu Hause müssen die Stieldorfer Kinder heute bleiben. Im April war der Circus Tausendschön in der Grundschule zu Gast.

Zu Hause müssen die Stieldorfer Kinder heute bleiben. Im April war der Circus Tausendschön in der Grundschule zu Gast.

Foto: Melsbach

Die Eltern des betroffenen Kindes hatten der Schule am Freitag den Masernfall gemeldet. Der Hausarzt hatte die Krankheit aufgrund der klinischen Symptomatik festgestellt. Laborergebnisse liegen noch nicht vor. Das Kreisgesundheitsamt wurde benachrichtigt, weil es sich um eine meldepflichtige Krankheit handelt. Am Montag kontrollierte die Behörde die Impfausweise der Schüler und Lehrer.

Die Schule hatte die Eltern am Wochenende nach Rücksprache mit dem Schulamt über ihre Homepage und Telefonketten informiert, dass die Grundschule bis Mittwoch geschlossen bleibt. Die Eltern wurden gebeten, am Montag um 9.30 Uhr mit ihrem Kind und einem gültigen Impfausweis in die Schule zu kommen, damit das Gesundheitsamt den ausreichenden Schutz feststellen konnte. Bei 90 Prozent der Schüler hätten die Eltern den Impfschutz nachweisen können, teilte die Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises mit. Das sei ein guter Wert. Die anderen Kinder dürften bis zum 7. Juli - bis dahin dauert die Inkubationszeit - weder am Unterricht noch am Sport teilnehmen. Am Freitag beginnen allerdings die Sommerferien.

"Wir werden am Mittwoch entscheiden, wie es weitergeht", sagte Schulleiterin Dagmar Exius am Montag. Da auch ein Teil der Lehrerschaft - die Zahl wollte sie nicht nennen - den Nachweis nicht erbringen konnte, werden morgen nur die Erst- und Zweitklässler unterrichtet. Exius hofft, dass am Donnerstag auch der Rest der 241 Schüler ihre Einrichtung wieder besuchen kann. "Die Eltern haben sehr gelassen, vernünftig und mit viel Verständnis für unsere Situation reagiert", sagte sie.

Masern sind nach dem Infektionsschutzgesetz bereits beim Verdacht einer Erkrankung meldepflichtig. Wer weder Masern hatte, noch den Impfschutz nachweisen kann, gilt als ungeimpft. Bei Personen, die vor 1970 geboren wurden, wird davon ausgegangen, dass sie die Krankheit bereits hatten. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht die Pflicht, das Gesundheitsamt unverzüglich über das Auftreten der Krankheit zu informieren.

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