Bebauungsplan in Königswinter Fragen zum Sumpfweg bleiben unbeantwortet

Königswinter · Der umstrittene Bebauungsplan zum Sumpfweg in Königswinter war Thema im Stadtrat, wo auch Anwohner viele Fragen gestellt haben. Doch nicht immer bekamen sie eine Antwort.

Die Stadt bereitet zurzeit eine Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses zum Thema Sumpfweg Ende Januar vor. Das teilte Bürgermeister Peter Wirtz im Stadtrat mit. Die Politik muss dann entscheiden, ob sie der Empfehlung der von ihr beauftragten Kanzlei für Verwaltungsrecht folgt und die formellen Fehler bei der Ausfertigung des Bebauungsplans nachträglich korrigiert. So könnte er die Voraussetzung für die geplante Bebauung schaffen.

Die BPD Immobilienentwicklung GmbH möchte bekanntlich auf dem Gelände zwischen Johannes-Albers-Allee, Sumpfweg und Hauptstraße in Niederdollendorf 13 Gebäude mit 155 Wohneinheiten errichten. Die Bürgerinitiative Rheinaue Königswinter will das verhindern. Mehrere Nachbarn haben Klage eingereicht. Die Stadt steht laut Professor Jochen Kerkmann von der Kanzlei vor der Situation, dass sowohl der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 als auch der Stammplan Sumpfweg-Süd aus dem Jahr 1980 wegen Ausfertigungsfehlern unwirksam sind.

Viele Fragen der Anwohner

Auch den Stadtrat beschäftigte das Thema ausgiebig: Zeitlich fast die Hälfte der Sitzung nahmen die Einwohnerfragen mehrerer Bürger und ihre Beantwortung durch Bürgermeister Peter Wirtz ein. So wollte ein Anwohner der Johannes-Albers-Allee wissen, wie es mit dem Gebot der Gleichbehandlung zu vereinbaren sei, dass bei der Errichtung der Häuser Johannes-Albers-Allee 2-6 eine unmittelbare Flutung der Tiefgaragen und Untergeschosse vorgeschrieben wurde, während das unverhältnismäßig größere Bauvorhaben am benachbarten Sumpfweg nur rund 55 Prozent der umfangreichen Untergeschosse fluten und die Flutung erst ab einem Grundwasserstand von 53,80 Metern erfolgen solle. Beides stelle erhebliche Vorteile für den Investor dar.

Wirtz verwies auf das Hochwasserschutzkonzept des Bauherrn mit einer Retentionsraumberechnung. Diese gehe für die Gesamtplanung von einem Retentionsraumverlust von 10 808 Kubikmetern aus. Durch die Flutung der Tiefgaragen werde ein Retentionsraum von 13 757 Kubikmetern geschaffen. Die Bezirksregierung als zuständige Fachbehörde habe daher das Einvernehmen für die ersten beantragten Bauvorhaben – dabei handelt es sich um drei Häuser – erteilt.

Keine Antwort auf Frage nach Versäumnissen

Ein anderer Anwohner der Johannes-Albers-Allee fragte, ob die möglichen Schadstoffeinträge aus Grund- und Hochwasser oder Starkregenereignissen von der Auflage der Stadt im Bauvorbescheid erfasst seien, wonach von der geplanten Bebauung keine negativen Auswirkungen auf die benachbarte Bebauung ausgehen dürften. Wirtz antwortete, der Bauherr habe ein Aushub- und Verwertungskonzept vorgelegt, das vom Rhein-Sieg-Kreis als zuständiger Fachbehörde geprüft worden sei. Die Auflagen aus der Stellungnahme würden auch als Auflagen in die Baugenehmigung übernommen.

Keine Antwort gab der Bürgermeister auf die Frage eines Bürgers aus der Altstadt, welche Versäumnisse man nach Erhalt des Anwaltsschreibens im März, in dem die Stadt auf die Formfehler hingewiesen wurde, möglicherweise begangen habe, die den Weg zu Schadenersatzansprüchen des Investors eröffnen. „Anfragen müssen nach der aktuellen Geschäftsordnung kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Bei der vorliegenden Fragestellung ist dies leider nicht gegeben. Da die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, wird die Frage zurückgewiesen“, so Wirtz.

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