Siebengebirge BUND prangert Regionale-Projekte an

SIEBENGEBIRGE · In seinem gerade erschienenen Schwarzbuch prangert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Rhein-Sieg 17 Fälle mit Artenschutzverstößen im Kreisgebiet an.

Dazu gehören auch der Glaskubus auf dem Drachenfels und die Felssicherungsmaßnahme am Eselsweg im FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet). Der Rhein-Sieg-Kreis wies am Montag die "pauschalen Vorwürfe des BUND" entschieden zurück, da sie "völlig haltlos" seien.

Im Ergebnis zeige sich, dass im Kreis nicht einmal die Mindeststandards des Artenschutzes eingehalten würden. "Dieser Zustand ist nicht akzeptabel!", so BUND-Sprecher Achim Baumgartner, der das Schwarzbuch verfasst hat. Rechtsnormen würden, meist aus politischem Unverständnis heraus, je nach Bedarf einfach in Frage gestellt.

Besonders negativ sei dabei die Regionale 2010 aufgefallen. Hier hätten offenkundig angesichts der angebotenen Fördergelder des Landes die vorgesehenen Kontrollmechanismen krass versagt. Gleich sieben Fälle seien der Regionale zuzuordnen. Sie hätten in dieser Form weder gebaut noch gefördert werden dürfen.

"Das ist ein desaströses Ergebnis, denn diese Maßnahmen unterliegen der besonderen Kontrolle des Landes. Fördergelder werden hier eingesetzt, um damit erfolgreich und im großen Stil die Natur zu zerstören", so Baumgartner. Die Fälle aus dem Siebengebirge:

  • Eselsweg: Der BUND sieht den Zugang zum Drachenfelsplateau über die bestehenden Wege gewährleistet. Ein Wanderweg sei im Verhältnis zu den Schutzgütern des FFH-Gebietes nachrangig. Er stelle kein zwingend überwiegendes öffentliches Interesse dar. Die Felssicherungsmaßnahme finde in einen Sonderstandort des Lebensraumtyps 9170 (Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald) statt, von dem mindestens 1600 Quadratmeter zerstört würden. Bei einer Berücksichtigung des Wespenbussards im Artenschutzgutachten würde herauskommen, dass die Zerstörung eines Horstplatzes unzulässig wäre.
  • Am 25. Oktober hat der BUND einen Rechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Darin fordert der BUND eine förmliche Beteiligung am Verfahren. Mit einer einstweiligen Anordnung soll die Stadt verpflichtet werden, die Mitte Oktober begonnenen Maßnahmen zur Felssicherung und zur Neugestaltung des Weges zu unterlassen. Über den Antrag wurde nach Auskunft des VG Köln noch nicht entschieden (AZ 14L1659/13). Der Eselsweg ist seit einem Felssturz im Juni 2011 gesperrt.
  • Glaskubus: Unter der Überschrift "Placebo-Glasscheibe im Angebot" stellt der BUND fest, die Lage des Bauplatzes und der Bau eines Glaskubus, der für Vögel zur tödlichen Gefahr werde, lösten einen Konflikt mit den Schutzgütern des FFH-Gebietes aus. Der Verband hat vor dem VG Köln gegen die seines Erachtens unzureichenden Vogelschutzmaßnahmen am Glaskubus geklagt (AZ 14K 4263/11). Das Gericht gab ihm am 24. Juli 2012 Recht. Der Rhein-Sieg-Kreis ging in die Berufung, über deren Zulassung das Oberverwaltungsgericht in Münster noch nicht entschieden hat, wie ein Gerichtssprecher gestern bestätigte (AZ 8A 2063/12). Mit einem Streifenmuster auf den Scheiben des Glaskubus hat die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft als Bauherrin zusätzliche Vorkehrungen gegen Vogelschlag schaffen.
  • Siegfriedfelsen: Nicht auszuschließen ist, dass die geplanten Felssicherungsmaßnahmen am Siegfriedfelsen demnächst ein weiterer Fall für die Gerichte oder das Schwarzbuch werden. "Grundsätzlich akzeptieren wir, dass man hier eine Sicherung vornehmen muss", sagte Baumgartner gestern. Letztlich käme es auf die Ausführung an. "Ein Problem ist, dass durch die Arbeiten am Eselsweg derselbe Lebensraumtyp gestört wird." Die Felssicherungsmaßnahmen sind in einem zweiten Schritt geplant. Zunächst soll ein Sicherheitszaun gebaut werden, damit die Bezirksregierung ihr Betretungsverbot aufhebt und die Mitarbeiter der Winzer wieder im Weinberg arbeiten dürfen.
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