Anwohner verärgert über Unterschutzstellung Bürger lehnen Denkmal ab

BAD HONNEF/KÖNIGSWINTER · Es bleibt beim Widerstand der Aegidienberger gegen das Bodendenkmal rund um den Flugplatz Eudenbach. Der Bezirksausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, dass die Stadt auch rechtliche Schritte gegen die Ausweisung abklopfen soll.

 Um den Eintrag des ehemaligen Flugplatzes Eudenbach in der Musser Heide, inklusive der Reste des ehemaligen Munitionsbunkers, als Bodendenkmal, gibt es Ärger.

Um den Eintrag des ehemaligen Flugplatzes Eudenbach in der Musser Heide, inklusive der Reste des ehemaligen Munitionsbunkers, als Bodendenkmal, gibt es Ärger.

Foto: Frank Homann

"Wir werden prüfen lassen, welche Rechtsmittel es gibt, mit denen wir gegen die Unterschutzstellung der Bahntrasse vorgehen können", bilanzierte Ausschussvorsitzender Werner Seifert am Dienstag das Votum. Ebenfalls geklärt werden soll, was ein Gegengutachten kosten würde - und wer es bezahlen muss.

Wie berichtet, will die Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) den ehemaligen Flugplatz in der Musser Heide in die Denkmalliste eintragen lassen. In die Liste aufgenommen werden soll unter anderem auch eine ehemalige Bahntrasse - der Zankapfel zwischen Anwohnern und LVR. "Mit dem Flugplatz haben wir kein Problem, aber wir sind gegen die Ausweisung der alten Bahntrasse als Bodendenkmal", sagte Seifert.

Im Vorfeld der Ausschusssitzung hatten LVR, Stadtverwaltung und Bezirksausschuss zu einer Bürgerinformationsversammlung eingeladen. Die Veranstaltung traf mit gut vier Dutzend Bürgern auf großes Interesse, und es wurde teils vehement argumentiert.

Auslöser war die Sitzung des Bezirksausschusses vom 10. März, in der die Politiker beschlossen hatten, weitere Informationen zur geplanten Unterschutzstellung einzuholen. Zu Beginn der Informationsveranstaltung legte Michaela Pfeiffer von der Bauaufsicht die Position der Stadtverwaltung dar: "Zum Verfahrensablauf möchte ich betonen, dass wir als Stadtverwaltung keinen Ermessungsspielraum haben, das betroffene Gebiet als Bodendenkmal einzutragen oder nicht - leider. Wir sind selbst betroffen."

Wolfgang Wegener vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege gab Fehler bei der Planung zu. Aufgrund der "außergewöhnlich vehementen" Einsprüche seitens betroffener Anwohner, habe man die Ausgangslage untersucht und den Schutzbereich um die Bahntrasse von 40 auf 20 Meter verkleinert. "Wir haben unseren Fehler der zu großzügigen Herangehensweise eingesehen und bereinigt", so Wegener. Trotzdem sind Anwohner und Förster weiterhin betroffen, sei es mit Gärten oder mit privaten Waldgrundstücken.

"Durch die Unterschutzstellung werden auf betroffene Eigentürmer weder Kosten zukommen, noch werden sie in ihrer bisherigen Nutzung eingeschränkt", versprach Wegner. Wer Wald- oder Landwirtschaft betreibe, werde dies weiterhin tun dürfen. Veränderungen müssten allerdings beantragt werden. So recht trauen mochten die Anwesenden seinen Worten, es gebe keine Einschränkung, nicht. Die Frage bei vielen: Ab wann kann man von einer Veränderung sprechen? So fragt sich Landwirt Klaus Stockhausen, wann und ob er den Rückeweg für Maßnahmen der Baumernte und Verkehrssicherung bei Sturm verlassen darf. "Bei trockenen Bodenverhältnissen, so dass keine Spuren im Boden bleiben", antwortete Wegener. Dann jedoch würde er mit dem Natur- und Tierschutzgesetz in Konflikt geraten, folgerte Stockhausen.

Grundtenor unter den Anwohnern war ein Unverständnis, warum der Bereich überhaupt als schutzwürdig erachtet werde. "Ein öffentliches Interesse, was ein Kriterium für die Ausweisung als Bodendenkmal ist, sehe ich hier nicht", so Kreistagsmitglied Burkhard Hoffmeister (Grüne).

Ablauf der Eintragung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die Unterschutzstellung des Gesamtensembles "Einsatzflughafen Eudenbach" beantragt. "Nun ist es nur ein Verwaltungsakt, das Gebiet in die Bodendenkmalliste einzutragen", so LVR-Mitarbeiter Wolfgang Wegener. Bedeutet: Einsprüche sind im Verfahren nicht vorgesehen. Sobald der LVR die Eintragung begründet hat, muss die Stadt Bad Honnef sie umsetzen. Er könne die Einwände seitens der Anwohner verstehen, so Wegener. Jedoch ändere das nichts daran, dass das Bodendenkmal eingetragen werde. Die Einwände seien "keine fachlichen, sondern nur persönliche". "Deswegen werden sie auch nicht zum Tragen kommen. Wir werden die postalischen Widersprüche der Anwohner beantworten. Mehr gibt es für uns nicht zu tun."

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