Gelände in der Rheinaue Bebauungsplans für Sumpfweg könnte korrigiert werden

Niederdollendorf · Die Fehler, die in Königswinter vor Jahrzehnten beim Bebauungsplan für das Sumpfweg-Gelände gemacht wurden, können nach Ansicht eines Gutachters korrigiert werden. Damit wäre die Voraussetzung für die umstrittene Bebauung des Geländes geschaffen.

So viele Zuhörer haben Kommunalpolitiker bei ihren Ausschusssitzungen selten. Rund 100 Königswinterer verfolgten die Diskussion im Planungs- und Umweltausschuss über die Fehler bei den Bebauungsplänen für das Sumpfweg-Gelände. Wegen des erwarteten großen öffentlichen Interesses war die Veranstaltung ins Arbeitnehmerzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes verlegt worden.

Dabei erfuhren die Teilnehmer: Die von der Stadt beauftragte Kanzlei für Verwaltungsrecht sieht gute Chancen, die Fehler beim Bebauungsplan Am Rheinufer/Am Werth und beim vorausgegangenen Stammplan Sumpfweg-Süd nachträglich zu heilen.

Damit könnte die Voraussetzung für die umstrittene Bebauung geschaffen werden. Die BPD Immobilienentwicklung GmbH möchte bekanntlich auf dem Gelände zwischen Johannes-Albers-Allee, Sumpfweg und Hauptstraße in Niederdollendorf 13 Gebäude mit 155 Wohneinheiten errichten. Die Bürgerinitiative „Rheinaue Königswinter“ will das verhindern. Mehrere Nachbarn haben Klage eingereicht.

Stadt kann das Problem nicht aussitzen

„Es gibt gute Chancen, die Situation zu ändern, wenn man es denn will“, sagte Professor Jochen Kerkmann in der Sitzung. Er riet sowohl von einer Aufhebung („Damit geben Sie als Stadt für alle Zeiten Ihre Planungshoheit und einen Großteil der Flächen kampflos auf“) als auch von einer Änderung des Bebauungsplans ab.

Auch letzteres sei „ein sehr schwieriger Weg, den ich nicht gehen würde“. Hier würde nachträglich der Paragraf 7 des Wasserhaushaltsgesetzes greifen, der eine Bebauung im Außenbereich untersagt. Auch Aussitzen lasse sich das Problem nicht. „Nichtstun funktioniert nicht. Die Stadt muss reagieren.“

Für ihn bleibt als einzige Lösung daher, die formellen Fehler nachträglich zu korrigieren. Dadurch werde kein neues Baugebiet geschaffen, für das dann wiederum das Wasserhaushaltsgesetz greifen würde. „Das Risiko können Sie deutlich minimieren, indem Sie den Plan ausfertigen und öffentlich bekannt machen.“ Und zwar in der richtigen Reihenfolge.

Vor 20 Jahren war die Ausfertigung als Urkunde vor der Bekanntmachung erfolgt. Auch eine textliche Festsetzung fehlte. „Das führt dazu, dass der Plan rechtlich gesehen nicht existent ist“, erläuterte Kerkmann.

Pläne von 1980 und 1998 sind unwirksam

In Königswinter stehe man vor der Situation, dass sowohl der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 als auch der Stammplan Sumpfweg-Süd aus dem Jahr 1980 wegen Ausfertigungsfehlern unwirksam seien. Der Vorgängerplan Niederdollendorf aus den Jahren 1964 bis 1969 sei aufgehoben worden, sodass nur noch der Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1904 existiere.

Solche Ausfertigungsfehler seien nicht selten, so der Jurist. Es gebe eine Kommune, die zurzeit 20 nicht ausgefertigte Bebauungspläne auf einen Schlag heile. „Die formellen Ausfertigungsfehler sind vergleichsweise leicht zu heilen“, sagte Kerkmann.

Er riet davon ab, gleichzeitig die Unklarheiten in materieller Hinsicht – Beispiel Überschwemmungsgebiet – zu korrigieren. Über deren Wirksamkeit könnte bei der zu erwartenden Normenkontrollklage der Gegner des Vorhabens das Verwaltungsgericht befinden. Die Politiker stellten zahlreiche Fragen.

Schadensersatzfrage steht im Raum

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil, der fast eine Stunde dauerte, wurde nach GA-Informationen vor allem die Schadenersatzfrage diskutiert. Kerkmann geht davon aus, dass die Stadt möglicherweise für die Planungskosten des Investors in den vergangenen sechs Jahren aufkommen muss. Dass die Stadt auch den Kaufpreis ersetzen muss, hält er für unwahrscheinlich. Diese Frage könnte für Teile der Politik für ihr weiteres Verhalten entscheidend sein.

Während sich die SPD-Fraktion bereits dagegen ausgesprochen hat, den unwirksamen Bebauungsplan zu heilen, und eine der letzten unbebauten Grünflächen am Rhein erhalten möchte, will sich die Königswinterer Wählerinitiative dieser Position nur anschließen, wenn der Stadt kein größerer Schaden entsteht.

Die Politik wollte auch wissen, wie viel von der Planung des Investors sich ohne Bebauungsplan noch umsetzen lasse. Laut Kerkmann wäre dann nur eine Bebauung im Innenbereich direkt an der Hauptstraße möglich.

Alle Fraktionen werden nun bis zu einer Sondersitzung des Planungsausschusses zu diesem Thema eine Haltung finden müssen. Eine endgültige Beschlussfassung bleibt dem Stadtrat vorbehalten. Roman Limbach (CDU) brachte am Ende auf den Punkt, was wohl alle Politiker dachten. „Wir sind alle von der Situation überrascht worden. Wir haben jahrelang geglaubt, wir hätten einen rechtskräftigen Bebauungsplan.“

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