Eine verhängnisvolle Kollision Tod eines Rennradfahrers in Königswinter vor Gericht

Königswinter · Am Königswinterer Amtsgericht hat der Prozess um den Tod eines Rennradfahrers begonnen. Der 49-Jährige starb vor zwei Jahren nach der Kollision mit einem Pkw auf der Landesstraße 268 bei Königswinter-Sandscheid.

An der L 268 bei Sandscheid steht seit August 2017 ein Ghost Bike. Das weißgestrichene Geisterfahrrad erinnert an Stephan Martini, der an dieser Stelle im Januar 2017 aus dem Leben gerissen wurde. Im Amtsgericht Königswinter hat sich nun jener Autofahrer zu verantworten, mit dessen Fahrzeug der Rennradfahrer an jenem Freitagnachmittag kollidierte und noch an der Unfallstelle verstarb.

Wie schwer der Verlust auf Angehörige und Freunde bis heute nachwirkt, wurde am Montag im Amtsgericht deutlich, als während der Verhandlung in den Zuschauerreihen Tränen flossen und der Vater des tödlich verunglückten Radfahrers direkt neben der Nebenklagevertreterin Platz genommen hatte und selbst in die Zeugenbefragung eingriff.

Nachmittag wurde zum Albtraum

Aber auch über die Familie, die in den Unfall verwickelt war, hat sich das Ereignis wie ein Schatten gelegt. Der Fahrer des Autos, mit dem Stephan Martini zusammenstieß, hat sein Restaurant mittlerweile geschlossen. Sein Anwalt während der Verhandlung: „Er konnte nicht mehr an der Unglücksstelle vorüberfahren. Das hat ihn zu sehr belastet.“ Seine Frau weinte, als sie im Zeugenstand aus ihrer Sicht den Unfall darlegte. Und der heute 58-Jährige schlug immer wieder die Hände vor das Gesicht.

Die beiden hatten die neunjährige Tochter aus der Schule abgeholt, der dreijährige Sohn war mit im Wagen auf der Rückbank des Fahrzeugs, während der Neffe auf dem Beifahrersitz saß. Ein fröhlicher Nachmittag im Schnee in Eudenbach sollte es für die Kinder werden. Er wurde zum Albtraum, die Tochter musste eine Therapie machen, habe Schlafprobleme, legte die Zeugin dar. Immer wieder musste nachgehakt werden, spricht die Ehefrau doch nicht so gut Deutsch.

Großes Bedauern bei Angeklagtem

1986 kam der Angeklagte aus Indien nach Deutschland. Sein Verteidiger betonte gleich zu Beginn der Verhandlung: „Er bedauert das alles auf das Allertiefste, er ist selbst Vater von vier Kindern. Er weiß, dass der Verlust eines Kindes das Schlimmste ist, was einem widerfahren kann. Es gibt keinen Tag, an dem er das Geschehen nicht bedauert.“ Beide waren an jenem Freitag kurz vor 15 Uhr unterwegs zwischen Oberpleis und Eudenbach. Der 49-jährige Radfahrer fuhr alleine auf dem Seitenstreifen, es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer schlug mit dem Kopf rückwärts auf die Windschutzscheibe und anschließend auf den Asphalt.

Trotz notärztlicher Versorgung und eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen noch am Unfallort erlag Martini seinen schwersten Verletzungen. Richterin Alexandra Pohl hörte im Zeugenstand die Ehefrau (41), die von der Fahrt berichtete und wie sie aus der Ferne den Radfahrer gesehen habe. „Er fuhr auf dem Seitenstreifen.“ Dann erzählte sie, dass der Radfahrer „einen Schlenker nach links“ gemacht habe. Sei ihr Mann im Auto vielleicht abgelenkt worden, wollte die Richterin wissen. „Nein, es war eine normale Fahrt.“ Ob sie mit ihrem Mann über den Unfall gesprochen habe. Nein, nicht viel, was der Richterin schwerfiel zu glauben.

Plötzlicher Schlenker des Radfahrers

Auch der 13-jährige Neffe sprach von einem plötzlichen Schlenker des Radfahrers. Und von einem Schlagloch, das vielleicht für das Ausweichen des Radfahrers Ursache gewesen sein könnte. Gehört wurden am Montag auch Polizeibeamte, Rettungskräfte und die Notärztin. „Lebte das Opfer noch?“, fragte der sichtlich berührte Vater Martini eine Rettungsassistentin. Sie verdeutlichte aber, dass sie über medizinische Sachverhalte keine Aussage machen dürfe.

Ein Polizeibeamter sagte aus, dass sowohl der Unfallfahrer als auch seine Frau von dem Schlenker des Radfahrers sprachen. Der Sachverständige beleuchtete den Zusammenstoß rechnerisch. Beim nächsten Verhandlungstermin am 8. März soll er weiter ausführen, wie es zu der Kollision habe kommen können. Und: Der Vater des Opfers verlangte einen Ortstermin. Die Richterin: „Ich kann Sie menschlich verstehen, aber wir haben die Übersichtsbilder der Polizei.“

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