Gebühren für Geschwisterkinder in Königswinter Stadt muss Eltern Beiträge zurückzahlen

Königswinter · In der Diskussion um Geschwisterkindbefreiung in der Tagesbetreuung in Königswinter ist eine Entscheidung getroffen: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Gebühren für Geschwisterkinder gekippt.

 In der Frage um Gebühren für Betreuung in Königswinter hat das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil gesprochen.

In der Frage um Gebühren für Betreuung in Königswinter hat das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil gesprochen.

Foto: Symbolfoto (dpa)

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt die Geschwisterkindbefreiung in der Tagesbetreuung auch auf Kinder anwenden muss, die außerhalb von Königswinter betreut werden und für die die Stadt aufgrund des interkommunalen Finanzausgleichs die Elternbeiträge erhebt. Damit haben die Eltern in drei klageanhängigen Verfahren Recht bekommen. Insgesamt sind neun Verfahren anhängig.

In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Stadt, die die Bescheide erteilt, ihre eigene Satzung zugrunde zu legen habe. Die Kammer erklärte die Geschwisterkindbefreiung in der Königswinterer Satzung für nichtig, da sie nur eine Befreiung für Kinder vorsehe, die in Königswinterer Einrichtungen betreut würden.

Nach der Entscheidung des Gerichts steht 23 Eltern aus Königswinter, denen im laufenden Kindergartenjahr keine Geschwisterkindbefreiung gewährt wurde, und elf Eltern, denen es im Kindergartenjahr 2015/2016 ebenso erging, jetzt rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Einführung des interkommunalen Finanzausgleichs am 1. August 2015 eine Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu.

Im laufenden Kindergartenjahr besuchen zehn Geschwisterkinder eine Kita in Bonn und eine Offene Ganztagsschule in Königswinter. In zwei Fällen gehen Kinder in eine Bonner Kita; für das Geschwisterkind werden Leistungen nach den Richtlinien über die Förderung von Kindertagespflege gewährt. In elf Fällen besuchen Geschwisterkinder gemeinsam eine Bonner oder Kölner Kita.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts soll der Stadtrat am 9. Mai nun eine Neufassung der Satzung beschließen.

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