Gutachter berichtet Kein Nachteil für Anwohner im Sumpfweg Königswinter

Niederdollendorf · Die Bezirksregierung Köln hält die geplante Bebauung am Sumpfweg in Niederdollendorf weiterhin für unbedenklich. Laut einem Gutachter würden die Anwohner nicht beeinträchtigt.

Das Hochwasserschutzkonzept des Investors für das Sumpfweggelände sieht eine Flutung der Tiefgaragen ab einer Normalhöhennull (NHN) von 53,80 Meter vor. Das teilte die Verwaltung auf eine Anfrage der Königswinterer Wählerinitiative im städtischen Planungs- und Umweltausschuss mit.

Da die künftige Unterkante der Tiefgaragen bei etwa 50,80 Meter liegen soll, wird das Wasser drei Meter aufgestaut, bevor diese geflutet werden. Die Köwis hatten nachgefragt, ob das Hochwasserschutzkonzept des Investors die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes erfüllt, nach dem eine Verschlechterung der Hochwasser- und Grundwassersituation der Grundstücke in der unmittelbaren Nachbarschaft verhindert werden muss. Dies sei nach Einschätzung der Bezirksregierung Köln der Fall, wie Planungsamtschefin Anya Geider im Ausschuss berichtete.

Auch gehe der beauftragte Gutachter von keiner Veränderung des Grundwasserspiegels durch das geplante Bauvorhaben am Sumpfweg aus. Der Retentionsraumverlust werde durch den Bau der Tiefgaragen zudem mehr als ausgeglichen.

Gutachter verneint Beeinträchtigungen

„Gibt es keine Beeinträchtigung der Anwohner?“, fragte Alexander Stucke (Köwis) nach. „Nein. So ist die Aussage der Bezirksregierung. Der Gutachter geht davon aus, dass es weder durch das Hochwasser noch durch Grundwasser dazu kommt“, antwortete Geider.

Die Stadt erteile mit der baurechtlichen zwar auch die wasserrechtliche Genehmigung, zuständig bleibe in diesem Punkt jedoch die Bezirksregierung, die ihr Einvernehmen erklären müsse. Bei einem Jahrhunderthochwasser wird laut Geider von einem Wasserstand des Rheins von 55,15 Meter NHN in Höhe des geplanten Neubaugebiets ausgegangen.

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