Urteil gegen Schüler Brandstifter aus Oberpleis bekommen Sozialstunden und Arrest

Oberpleis/Bonn · Die Zündelei der Jugendlichen im Sommer 2017 am Schulzentrum Oberpleis verursachte einen Schaden von 140.000 Euro - die Schulden würden sie ein Leben lang verfolgen, sagte ihr Verteidiger. Das sind die Strafen.

 Erziehungsgedanke an erster Stelle: Das Jugendschöffengericht verurteilte die vier jungen Brandstifter zu Sozialstunden.

Erziehungsgedanke an erster Stelle: Das Jugendschöffengericht verurteilte die vier jungen Brandstifter zu Sozialstunden.

Foto: dpa

Sie zündelten am Schulzentrum Oberpleis und entfachten ein Feuer, das einen Schaden von 140.000 Euro verursachte. Vor dem Bonner Jugendschöffengericht haben zwei zur Tatzeit 18-jährige Schüler und eine 16-jährige Schülerin gestanden, in einem Papiercontainer Feuer gelegt zu haben, während eine damals 15-Jährige Schmiere stand.

Und alle vier beteuerten: Auf keinen Fall hätten sie die Schule „abfackeln“ wollen. Am Ende kamen sie mit Sozialstunden davon. Nur einer der 18-Jährigen, der bereits zuvor auffällig geworden war, bekam überdies einen kurzen Freizeitarrest aufgebrummt.

Was Polizei und Justiz in dem Fall besonders entsetzt hatte, war die Art und Weise, wie die jungen Leute mit Lügen und Verschleierungsaktionen versucht hatten, ihre Täterschaft zu vertuschen ( der GA berichtete). Ein ermittelnder Polizeibeamter erklärte als Zeuge, es habe in keinem Fall zuvor ein derartiger Ermittlungsaufwand betrieben werden müssen, um die Feuerteufel zu überführen.

Gericht betont den Erziehungsgedanken

Dass die vier dennoch mit Sozialstunden davonkamen, erklärte das Gericht vor allem mit den Grundsätzen des Jugendstrafrechts, wonach der Erziehungsgedanke nach wie vor an erster Stelle steht. Und da alle geständig und am Ende auch einsichtig waren, urteilte das Jugendschöffengericht: Die beiden 18-Jährigen müssen jeweils 250 Sozialstunden ableisten.

Einer der beiden muss sich zusätzlich regelmäßigen Drogentests unterziehen, um nachzuweisen, dass er in Zukunft die Finger von den Drogen lässt. Der Jugendliche, der nachweislich Fluchtgedanken geäußert und intensive Vertuschungsaktionen und Zeugenbeeinflussungen begangen hatte, hatte bis zu einem umfassenden Geständnis für drei Wochen wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gesessen, was ihn seinem Verteidiger zufolge nachhaltig beeindruckte. Sein gleichaltriger Freund soll nun zumindest in einem viertägigen Jugendarrest Zeit zum Nachdenken haben.

Bei Zuwiderhandeln droht allen Jugendarrest

Die damals 16-Jährige, die sich an den Vertuschungsaktionen nicht aktiv beteiligt hatte, muss 150 Sozialstunden absolvieren. Und die zur Tatzeit 15-Jährige, die vor Gericht zwar zugab, in der Nacht vor Ort gewesen zu sein, sich jedoch schwer damit tat zuzugeben, dass sie tatsächlich Schmiere gestanden und ebenfalls dazu beigetragen hatte, die Tat zu verschleiern, wurde zu 200 Sozialstunden verurteilt. Sie muss überdies in der nächsten Zeit an drei Berufsberatungsgesprächen teilnehmen und die Teilnahme nachweisen.

Sollten die vier jungen Leute den Weisungen des Bonner Jugendschöffengerichts nicht Folge leisten, droht ihnen Jugendarrest. Im Übrigen müssen sie gesamtschuldnerisch für den Schaden am Gebäude in Höhe von 140.000 Euro aufkommen. „Diese Schulden“, erklärte Verteidiger Martin Kretschmer im Prozess, „werden sie ein Leben lang begleiten.“

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