Maurice Berbuir im Interview Winzer-Anwalt: "Klage gegen die Stadt Bad Honnef ist geplant"

BAD HONNEF · Die Auseinandersetzung zwischen Winzer Bobbi Pieper und der Bezirksregierung geht vor Gericht. Auch gegen die Stadt Bad Honnef will der Winzer rechtliche Schritte einladen. Piepers Anwalt Maurice Berbuir (Köln) äußert sich im Interview.

Was wollen Sie mit dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erreichen?
Maurice Berbuir: Hiermit soll erreicht werden, dass die parallel eingereichte Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung entfaltet und die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung erst nach rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens umgesetzt werden muss.

Musste die Bezirksregierung nicht zum Schutz der Angestellten handeln?
Berbuir: Grundsätzlich ist die Bezirksregierung dazu verpflichtet. Die Steinschlaggefahr am Siegfriedfelsen ist jedoch seit Jahrzehnten bekannt, ohne dass dies zu einem Tätigwerden der Bezirksregierung oder anderer Ordnungsbehörden geführt hätte. Insbesondere nachdem seine mehrfachen Eingaben an die lokalen Ordnungsbehörden in den letzten Jahren nicht dazu geführt haben, dass die Absicherung mit entsprechender Konsequenz angegangen wurde, durfte mein Mandant davon ausgehen, dass eine akute Gefahr für seine Mitarbeiter nicht bestand. Im Übrigen ist auch nachzuprüfen, ob nicht temporäre Schutzmaßnahmen ausreichend wären, um bis zu einer endgültigen Absicherung des Felsens einen eingeschränkten Betrieb zu gewährleisten. Das Beschäftigungsverbot könnte insoweit eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellen.

Werden Sie eine Verpflichtungsklage gegen die Stadt Bad Honnef einreichen?
Berbuir: Ein gerichtliches Vorgehen gegenüber der Stadt ist im Laufe dieser Woche geplant. Hier wurde über Jahre versäumt, eine Lösung für das bekannte Problem der sporadischen Steinschläge zu finden. Das vorbenannte Gutachten liegt offenbar bereits seit Januar dieses Jahres vor, ohne dass konkrete Sicherungsmaßnahmen angegangen oder andere Behörden informiert wurden. Es wird immer wieder auf die Finanzierungsfrage abgestellt, für die niemand zuständig sein will. Dabei wird jedoch übersehen, dass diese Frage auch erst nachträglich zu klären wäre und kein Grund für eine weitere Verzögerung der Absicherungsmaßnahmen sein kann. Es soll nunmehr ein kurzfristiger Beginn der Absicherungsmaßnahmen angestoßen werden, damit spätestens im kommenden Jahr sowohl ein gefahrfreies Bewirtschaften der Weinanbauflächen als auch eine Nutzung der touristisch bedeutsamen Wanderwege wieder möglich ist.

Wie ist die Verantwortung des Verschönerungsverein (VVS) als Eigentümer des Siegfriedfelsens juristisch zu bewerten?
Berbuir: Es ist im Einzelnen strittig, inwieweit eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit des VVS insbesondere auch im Hinblick auf Schadenersatzforderungen der Winzer gegeben ist. Klar dürfte hingegen mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sein, dass von Seiten der Stadt Bad Honnef dem Grundstückseigentümer VVS eine Durchführung der Absicherung mittels Ordnungsverfügung aufgegeben werden kann, da der Grundstückseigentümer ordnungsrechtlich auch für von seinem Grundstück ausgehende Naturereignisse als Störer in Anspruch genommen werden kann.

Gleich zwei Gutachter

Heute besichtigen zwei Gutachter den Weinberg. Johannes Feuerbach von Geo International (Mainz) wurde von Winzer Bobbi Pieper bestellt. Der Bornheimer Physiker Arnd Kuhn (Grüne) soll im Auftrag der Honnefer Grünen eine Einordnung der Erosion geben.

"Aus Vorgesprächen wissen wir, dass die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der hiesigen Starkregenfälle die Erosion in den offenliegenden Felshängen der ehemaligen Steinbrüche erheblich intensivieren kann", so die Grünen.

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