Gutachten der Verbandsgemeinde Unkel Windpark: Bundesamt hat Bedenken

SIEBENGEBIRGE · "Erhebliche Bedenken" hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bezug auf das Gutachten zum Windpark Asberg, das sich mit der Verträglichkeit der geplanten Anlagen mit dem Flora-Fauna-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) Siebengebirge beschäftigt.

Es weise erhebliche methodische Mängel auf. Das Bundesamt, das die Prüfungen im Auftrag des Bundesumweltministeriums angestellt hat, kommt zu dem Schluss, dass größere Abstandsflächen nötig sind. "Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass die Planungen der Gemeinde Unkel zur Errichtung von fünf Windkrafträdern an dem genannten Standort am Asberg aufzugeben wären."

Verbandsbürgermeister Karsten Fehr, der das Gutachten erst gestern erhielt, sagte gestern: "Eine sachlich fundierte Stellungnahme zu den Inhalten ist mir noch nicht möglich, da hier fachliche Belange angesprochen sind, die wir erst in die Prüfung geben müssen."

"Wir haben festgestellt, wie weit die verschiedenen Gutachten bei der Verträglichkeitsstudie zum FFH-Gebiet auseinanderklaffen", sagt Marijana Lautenschläger, die für die UWG im Gemeinderat in Rheinbreitbach sitzt. Wie berichtet, hatte der Rhein-Sieg-Kreis die von der VG in Auftrag gegebene Studie scharf kritisiert und verschiedene Mängel aufgelistet.

Auch die Bürgerinitiativen waren in ihren Gutachten zu anderen Ergebnissen gekommen als das Planungsbüro "Ginster Landschaft + Umwelt". Doch die Politik müsse ja entscheiden, so Lautenschläger. Daher habe man sich an das Bundesumweltministerium gewandt. "Wir wollten eine neutrale Instanz um ihre Meinung bitten."

Allerdings, so die bekennende Windkraftgegnerin, habe sie natürlich auf dieses Ergebnis gehofft. "Auch wenn die Aussagen des Bundesamtes rechtlich nicht bindend sind - für den Vollzug des Naturschutzrechtes sind die Länder zuständig - täte die VG doch gut daran, sich der Bewertung des Bundesamtes anzuschließen", glaubt Lautenschläger.

Denn die Experten kommen zu dem Schluss, dass, um bedrohte Tierarten und wertvolle Lebensraumkorridore südlich des Naturschutz- und FFH-Gebiets Siebengebirges zu schützen, so große Abstände zu den Windrädern erforderlich sind, dass auch die inzwischen sowieso nur noch fünf Anlagen nicht mehr gebaut werden sollten. Die Auffassung der Gutachter der VG Unkel, dass ein genereller Abstand zum Naturschutz- und FFH-Gebiet nicht nötig sei, hält das Bundesamt für "nicht nachvollziehbar".

Auch sonst stellen die Experten des BfN dem Gutachten keine guten Noten aus. Neben methodischen Fehlern werden unvollständige Prüflisten kritisiert. Zudem sei die Datenlage zum Teil unzureichend. Bei zwei Vogelarten wird zudem eine fehlende Raumnutzungsanalyse bemängelt. Auch hält das Bundesamt die Schlussfolgerungen für den bedrohten Schwarzstorch für "fachlich zweifelhaft und rechtlich nicht haltbar". Die Aussagen zum Thema Wildkatze seien "nicht zutreffend". Dasselbe gelte auch für die Aussage, dass der Wespenbussard gegenüber Windkraftanlagen unempfindlich sei.

Fehr, der darauf verweist, dass die Gutachten des Rhein-Sieg-Kreises und des BfN in großen Teilen nicht nur inhalts-, sondern wortgleich seien, sicherte zu, dass "beide Stellungnahmen nach Prüfung der Inhalte und Hintergründe zu den Unterlagen gegeben werden, auf deren Basis der Rat in öffentlicher Sitzung die Entscheidungen zum weiteren Verfahren treffen wird".

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