Kindergartenbeiträge Viele Eltern müssen nachzahlen

BAD HONNEF · Unangenehme Post aus dem Rathaus für eine Reihe Eltern: Nachdem die Stadtverwaltung mit der Berechnung der Kindergartenbeiträge in den vergangenen zwei Jahren wie mehrfach berichtet mächtig in Rückstand gekommen war, hat Bürgermeister Otto Neuhoff nun eine Arbeitsgruppe städtischer Mitarbeiter eingesetzt, die das Thema beackert und alle Rückstände aufarbeitet.

Neuhoff ging gegenüber dem GA von 3800 Berechnungsfällen aus, bei denen nachgesteuert werden müsse. Die Folge: Auf einige Familien kommen teils heftige Nachzahlungen zu. Neuhoff: "Uns ist bewusst, dass die Höhe der Nachforderungen in einzelnen Fällen überraschend kommt. Dafür gibt es aber die Möglichkeit, dass Stundungen in Abstimmung mit der Verwaltung eingerichtet werden." Neuhoff zum GA: "Das wird natürlich nicht nur für Freude sorgen." Gleichwohl müsse es Priorität haben, die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten. "Es ist viel zu viel aufgelaufen."

Der über Jahre entstandene Rückstand habe auch zu Lücken im städtischen Etat beigetragen. Die nicht eingegangenen Elternbeiträge seien seit Jahren durch Kassenkredite finanziert worden. Erschließungs- und Elternbeiträge würden darum jetzt mit erhöhtem Einsatz bearbeitet, so Neuhoff, der seit Ende Juni im Amt ist. Damit werde auch die Verschuldung der Stadt verringert. Die Berechnungen von Kindergartenbeiträgen waren im Rathaus liegen geblieben. Argument der Verwaltung: Personalnot. Auf einige Familien, hieß es im Jugendhilfeausschuss, kämen fünfstellige Nachforderungen zu.

Empfindlich treffen dürfte dies vor allem jene, die keine Rückstellungen gemacht haben. Alle Eltern, deren Kinder in den Vorjahren eine Kita besucht haben oder derzeit besuchen, bekommen demnächst Post und erfahren, was sie für den Kindergarten zu zahlen haben. Für manche Eltern bedeute dies, dass sie für einen längeren Zeitraum nachzahlen müssten.

Die Stadt biete die Möglichkeit, dass, wenn Eltern die Summe nicht auf einmal aufbringen können, die Beiträge "unter bestimmten Voraussetzungen gestundet und nach und nach überwiesen werden können". Die Mitarbeiter, die dafür von ihren eigentlichen Aufgaben freigestellt werden, kümmerten sich zunächst ausschließlich um die Anforderung von Unterlagen, Berechnung, Bescheide und Beitragseinziehung.

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