Fall Anna Urteil gegen Pflegemutter ist rechtskräftig

KÖNIGSWINTER · Der Bundesgerichtshof lehnt die Revision von Petra W. ab. Der Anklagetermin gegen die Mitarbeiterin des Jugendamtes steht noch nicht fest.

Das Urteil des Bonner Landgerichts vom 24. November 2011 gegen die Pflegeeltern im Fall Anna ist rechtskräftig. Dies teilte das Landgericht Bonn mit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat auf Antrag des Generalbundesanwalts die Revision der Pflegemutter mit Beschluss vom 12. Dezember einstimmig als unbegründet verworfen. Der mitangeklagte Ehemann hatte seine Revision bereits zu einem früheren Zeitpunkt zurückgenommen.

Vor fast 13 Monaten war die heute 53-jährige Petra W. wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Ihr heute 53-jähriger Ehemann Ralf W. war wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das gemeinsame Pflegekind Anna war zum Zeitpunkt seines Todes am 22. Juli 2010 in der Wohnung der Pflegeeltern in Bad Honnef neun Jahre alt. Das Bonner Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Pflegemutter aus niedrigen Beweggründen Anna in der Badewanne ertränkte.

Der Schlüssel für die Tat habe in der übersteigerten Eigensucht und der Geltungssucht der Angeklagten gelegen, die nach außen den Eindruck vermittelte, dass es ihr um das Wohl des Kindes gehe. Der mitangeklagte Ehemann habe am Abend des 22. Juli 2010 zeitweise zugesehen und zu spät eingegriffen.

Als schließlich ein Notarzt herbeigerufen wurde, kam für Anna jede Hilfe zu spät. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde Anna bereits ab dem Sommer 2009, also ein Jahr vor ihrem Tod, von der Angeklagten körperlich misshandelt und in der Badewanne bis zur Atemnot untergetaucht.

Der Verhandlungstermin für die Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft gegen die zuständige Sachgebietsleiterin des Königswinterer Jugendamtes steht nach Angaben des Landgerichts noch nicht fest. Die Ermittlungsbehörde wirft der 45-jährigen Sozialpädagogin, die noch im Dienste der Stadt Königswinter steht, fahrlässige Körperverletzung in 26 Fällen durch Unterlassen vor. Außerdem wird ihr Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung zur Last gelegt, weil sie nach Annas Tod Urkunden verändert und vernichtet haben soll.

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