Beitragserhöhung der Kinderbetreuung Stadtelternrat protestiert: "Keine Mehrbelastung der Eltern"

BAD HONNEF · Gerade erst hat die Verwaltung den Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der Betreuung in der offenen Ganztagsschule auf den Tisch gelegt, da regt sich Widerstand: Der Stadtelternrat protestiert gegen jede weitere Beitragsbelastung der Eltern.

"Diese Belastungen werden insbesondere bei den mittleren und hohen Einkommensgruppen zum Tragen kommen", moniert die Elternvertretung.

Wie berichtet, hatten Verwaltung und Politik gemeinsam an der Satzung gearbeitet und auch die Träger, den Stadtelternrat und "Hauptsache Familie - Bündnis für Bad Honnef" beteiligt. Denn seit Längerem waren in Bad Honnef die Kitagebühren nicht mehr erhöht worden, bei den Betreuungskosten legte die Stadt jedes Jahr mächtig drauf - für eine Kommune im Haushaltsicherungskonzept ein Problem. Herausgekommen ist ein Satzungsentwurf, der sich auf alle drei Betreuungsformen (Kita, Tagespflege und OGS) erstreckt.

Vorgesehen ist eine übergreifende Geschwisterkindregelung, die sich auf alle drei Systeme erstreckt, eine Entlastung von Familien mit niedrigeren Einkommen und eine überproportionale Erhöhung der Beiträge für Besserverdienende (ab 77 000 Euro Bruttojahreseinkommen ) vorsieht. Und gerade da setzt die Elternvertretung an: "Zum Teil sehen die Beitragserhöhungen Steigerungen um 30 bis 40 Prozent oder in den höchsten Gruppen sogar um 100 Prozent vor", kritisiert der Stadtelternrat. Zwar sei ein großer Vorteil, dass zukünftig eine Geschwisterkindbefreiung über Kita, OGS und Tagespflege hinweg geplant ist, was bedeutet, dass nur das "teuerste" Kind zahlt. Für eine solche Regelung habe man sich auch immer eingesetzt.

Problem aus Sicht des Stadtelternrates: Die Geschwisterkindregelung gilt laut Entwurf nicht für die Bis-Mittag-Betreuung. "Das führt zu einer Ungleichbehandlung der Kinder bei der Ermäßigung", so die Elternvertreter. Der Stadtelternrat könne eine Beitragserhöhungen nicht befürworten, da eine stärkere Belastung der Eltern die Folge ist "und dem Standort als familienfreundliche Stadt nicht entspreche".

Um gegen die neue Satzung den Protest auszudrücken und "für mehr Einsicht und Flexibilität zu werben, werden betroffene, aber auch engagierte Eltern am Dienstag um 17.30 Uhr auf der Rathaustreppe in Bad Honnef erwartet", heißt es in der Mitteilung abschließend.

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Sport, Kultur und Soziales findet am Dienstag, 19. Mai, ab 18 Uhr im Ratssaal statt.

Überproportionale Beitragssteigerung

Folgt die Politik der Empfehlung der Stadtverwaltung, dann wird es künftig bei der Berechnung der Beiträge für Kita und Tagespflege zwei weitere Einkommensstufen geben. Die Abstände zwischen den Stufen betragen jeweils 12 000 Euro. Bei der OGS entfallen die vier obersten Stufen.

Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 17 000 Euro bleibt die Betreuung der Kinder, egal in welcher Form, kostenlos. Damit wurde der Grundfreibetrag von bisher 13 000 um 4000 Euro erhöht. Die neue Höchststufe liegt nun bei einem Bruttojahreseinkommen der Eltern von mehr als 125 000 Euro. Das letzte Kindergartenjahr bleibt beitragsfrei.

Politik, Verwaltung und Träger haben sich im Vorfeld intensiv beraten und sich Gedanken über verschiedene Modelle der Beitragsstaffelung gemacht. Dabei wurde in der vorgelegten Satzung ein "progressiv-soziales" Modell angenommen. Heißt: Es gibt überproportionale Beitragssteigerungen bei höheren Einkommen, niedrigere Einkommen werden entlastet. Diese Variante hatte vor allem der Bürgerblock immer wieder gefordert.

Beispiel: Kostete in der obersten Stufe die Betreuung eines unter Dreijährigen für 45 Stunden die Eltern bisher 351 Euro, wären es künftig 657 Euro. Günstiger wird es hingegen für Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen bis 77 000 Euro. Bei der Offenen Ganztagsschule gibt es weniger Beitragsstufen. Das liegt daran, dass das Land die Beiträge gedeckelt hat. Die Höhe der Elternbeiträge darf 170 Euro (bisher 150 Euro) nicht überschreiten.

Es soll eine Geschwisterkindbefreiung über alle drei Systeme hinweggeben - unabhängig von der Einkommenshöhe.

Beiträge im Vergleich

Kommunale Kindergärten in Kommunen, die zum Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises gehören, haben nur acht Einkommensstufen. Der Grundfreibetrag liegt bei 12 271 Euro. In der höchsten Stufe (ab 85 897 Euro Bruttojahreseinkommen) kostet ein Platz für unter Dreijährige bei einer 45-Stunden-Betreuung pro Woche bei 648 Euro und damit 100 Euro mehr als in Bad Honnef. Vergleichbare Beiträge verlangt beispielsweise auch die Stadt Siegburg. Teurer ist ein Betreuungsplatz in Bad Honnef nur in der höchsten Einkommensstufe ab 125 000 Euro.

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