Denkmalpreis für Honnefer Haus Staatspreis für Denkmalpflege für Haus Mayer-Kuckuk

Bad Honnef · Es ist eine besondere Auszeichnung für ein ganz besonderes Gebäude: Das Haus Mayer-Kuckuk in Bad Honnef erhält den Rheinisch-Westfälischen Staatspreis für Denkmalpflege.

 Ein besonderes Denkmal ist das Haus Mayer-Kuckuk.

Ein besonderes Denkmal ist das Haus Mayer-Kuckuk.

Foto: Hartmut Witte

Der Preis wird alle zwei Jahre im Wechsel im Rheinland und in Westfalen ausgelobt für herausragende Leistungen im Denkmalschutz. Im Fall des Hauses Mayer-Kuckuk trifft die Juryentscheidung ein Haus, das bundesweit seinesgleichen sucht. Das 1967 errichtete, ungewöhnliche Gebäude – benannt ist es nach seinem Bauherren, dem Atomphysiker Theo Mayer-Kuckuk – erwarb Andrea Köhler 1988. 1992 wurde dem Gebäude ein Artikel im Fachblatt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) gewidmet. Ein „architektur- und gesellschaftshistorisches Zeugnis der 1960er Jahre“ sei das Haus, eine „utopische technoide Innovation“, hieß es. 2007 wurde das Haus Mayer-Kuckuk als Baudenkmal geschützt. Es trägt seither in der Denkmalliste der Stadt Bad Honnef die Nummer A 280.

Die Architektur sieht nicht nur ungewöhnlich aus, sie ist es auch: Der Bau besteht im Wesentlichen aus einem außerhalb der Wände angeordneten Tragskelett mit Doppelzangenträgern, das mit Sandwichplatten aus Eternit, Glaswolle und Spanplatten „gefüllt“ ist. Das Ganze ruht auf dünnen Stahlstiften im Betonfundament. Problem jedoch: Feuchtigkeit hatte dem Skelett zugesetzt, die Statik drohte zu brechen. Zwar ließ Andrea Köhler das Haus schon 1990 erstmals sanieren, an die Balken aber traute sich damals niemand heran.

2014 begann ein neuer Anlauf, und die Sanierung war weit aufwendiger als gedacht. Fachliche Unterstützung kam unter anderem von der DSD. Zahlreiche Fachhandwerker waren nötig. So mussten alle Wände geöffnet werden, um an die Stützen heranzukommen. Das Ehepaar Köhler/Witte musste die Koffer packen – und für zehn Monate ausziehen. Das Ergebnis des nicht zuletzt auch finanziellen Kraftaktes für die Eigentümer überzeugte die Landesjury nun. Witte zum GA: „Nach all den Mühen ist das schon eine schöne Belobigung, etwas Gutes für die Moral.“

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