Staatsanwaltschaft schaltet Gutachter ein

Bad Honnef · Das Urteil gegen die Pflegeeltern der neunjährigen Anna ist gesprochen, und noch immer ist ungeklärt, welche strafrechtliche Verantwortung die Jugendämter in Königswinter und Bad Honnef an dem gewaltsamen Tod des Kindes haben.

Seit fast eineinhalb Jahren kommt von der Bonner Staatsanwaltschaft nur stereotyp der Satz: "Die Ermittlungen dauern an." Dabei stellte sich bereits kurz nach Annas Tod am 22. Juli 2010 heraus: Es gab schon lange vorher Hinweise von Nachbarn der Pflegeeltern an beide Jugendämter, dass Anna möglicherweise misshandelt wurde.

Selbst die Polizei war wegen Annas Schreien von Nachbarn alarmiert worden und hatte darüber das Jugendamt Königswinter informiert. Und noch am Tattag selbst, wenige Stunden vor Annas Tod in der Badewanne, war beim Bad Honnefer Jugendamt der Anruf einer besorgten Nachbarin eingegangen.

Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen das Bad Honnefer Jugendamt im Januar 2011 ein und nahm sie erst auf Druck der Generalstaatsanwalt Köln im Februar wieder auf. Nachdem kurz zuvor öffentlich bekannt geworden war: Die für Anna zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt Königswinter hatte sofort nach dem Tod des Kindes dessen Fallakten manipuliert, indem sie sie ausgedünnt hatte.

Und obwohl die Staatsanwaltschaft darüber zeitnah informiert worden war, dauerte es sechs Monate, bis sie selbst tätig wurde und in den Jugendämtern Königswinter und Bad Honnef Akten und Unterlagen sicherstellte. Und weitere Monate, bis die Mitarbeiter des Königswinterer Amtes erstmals zu dem Fall von der Polizei vernommen wurden.

Wie die Staatsanwaltschaft jetzt auf Anfrage des GA erklärte, habe man mittlerweile einen "externen namhaften Gutachter" eingeschaltet, der zu der Frage Stellung nehmen soll: Welche Anforderungen und Pflichten müssen Mitarbeiter eines Jugendamtes erfüllen?

Im Übrigen habe man erst das Urteil samt Begründung des Bonner Schwurgerichts gegen die Pflegeeltern abwarten wollen. Denn daraus könne man möglicherweise Erkenntnisse gewinnen, die für die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendamt-Mitarbeiter wichtig seien.

Auch die Stadt Königswinter hat in der Zwischenzeit einen externen Gutachter eingeschaltet. Wie der GA erfuhr, ist das Ergebnis von dessen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft jedoch nicht bekannt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort