Prozess vor dem Bonner Landgericht Seelbach will Annas Mutter vor Gericht vertreten

Königswinter · Björn Seelbach ist weiterhin überzeugt, im Prozess gegen die Mitarbeiterin des Königswinterer Jugendamtes aufzutreten. Wie berichtet, beginnt das Verfahren am 18. September vor dem Bonner Landgericht.

Dabei geht es um die Frage, ob die 46-jährige Pädagogin aus dem Jugendamt eine Mitschuld am Tod der neunjährigen Anna trägt, die von ihrer Pflegemutter vor knapp drei Jahren in der Badewanne ertränkt worden war. Annas Mutter nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil, das Gericht will Seelbach, der sie als Verteidiger vertreten will, aber nicht zulassen.

"Wir freuen uns über den ersten Beschluss, dass die Nebenklage zugelassen ist", sagte Seelbach am Donnerstag dem General-Anzeiger. Dass das Landgericht seine Haltung korrigiert habe, nachdem es die Nebenklage aus rechtlichen Gründen zunächst abgelehnt hatte, führt er auf seine Hartnäckigkeit zurück.

In zwei Schreiben habe er das Gericht aufgefordert, seine Position zu überdenken und dabei auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts verwiesen. Dabei habe er Unterstützung von der Staatsanwaltschaft erfahren. Der zweite Beschluss, ihn nicht als Vertreter der Nebenklägerin beizuordnen, zeigt für Seelbach "eine gewisse Hilflosigkeit des Landgerichts".

Er werde prüfen, inwieweit er rechtlich gegen den Beschluss vorgehen werde. Das Gericht hatte diesen damit begründet, es könnte zu einem Interessenkonflikt zwischen Seelbach und Annas Mutter kommen. Seelbach gehört seit 2009 dem Königswinterer Jugendhilfeausschuss an, der nach dem Gesetz Teil des Jugendamtes ist.

"Annas Mutter hat sich sehr bewusst entschieden, warum sie sich von mir vertreten lassen will. Dieser Beschluss schneidet ihr das Recht ab. Das steht dem Gericht nicht zu", so Seelbach am Donnerstag. Durch seine langjährige Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss des Kreises und seit 2009 im Gremium in Königswinter habe er sehr spezifische Kenntnisse erworben.

"Ich verstehe etwas von Fragen des Jugendamtes." Schließlich habe sich auch die Staatsanwaltschaft mit Professor Peter Bringewat einen Fachmann als Gutachter geleistet. Auch das Argument des Landgerichts, Seelbach könne als SPD-Vorsitzender nicht die Nebenklage vertreten, weil die Gefahr bestehe, dass der Gerichtssaal zur Bühne für den Kommunalwahlkampf werde, ist für ihn nicht haltbar. "Auch das grenzt ans Absurde und Hilflose", sagt er.

Nicht für rechtens hält er auch, dass das Gericht die Anwältin, die Annas Mutter im Mordprozess gegen die Pflegeeltern vertreten hatte, als Vertreterin der Nebenklage angefragt habe. "Wenn ich meine Beiordnung nicht durchbekomme, könnte es aber auch sein, dass wir Annas Mutter zu zweit vertreten", so Seelbach.

Am Donnerstagabend nahm der Sachkundige Bürger nicht an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses teil. Er hat Bürgermeister Peter Wirtz mitgeteilt, sein Mandat ruhen zu lassen, weil er nun im Verfahren sei. Stattdessen besuchte Seelbach eine Bürgerversammlung in Stieldorf.

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