Erschossener Wolf im Westerwald Schütze muss sich vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten
Bad Honnef · Der 71-jährige Jäger, der am 20. April im Westerwald einen Wolf mit mehreren Schüssen zur Strecke gebracht hatte, muss sich Ende November oder Anfang Dezember vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten.
05.09.2012
, 18:12 Uhr
Dies bestätigte ein Gerichtssprecher. Denn der Bad Honnefer, Mitglied des Hegerings Siebengebirge, hat gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz über 2500 Euro Einspruch eingelegt.
Der Hegering wird sich bei seiner Vorstandssitzung am 24. September mit dem Fall beschäftigen. Die Kreisjägerschaft wartet das Gerichtsurteil ab und entscheidet dann über die Mitgliedschaft des 71-Jährigen, der den Wolf für einen wildernden Schäferhund gehalten hatte.