Verhaltenstipps für Zwei- und Vierbeiner Rücksichtsvoll unterwegs in Wald und Flur

RHEIN-SIEG-KREIS · Da erkennen sich wohl einige Hundehalter wieder: Man ist mit dem Vierbeiner unterwegs und überwiegend damit beschäftigt, ihn unter Kontrolle zu bringen. Der Hund zeigt großes Interesse an seinem Umfeld. Jeder Mensch, jeder Artgenosse, jede Duftmarke und jede Spur scheinen für ihn deutlich spannender zu sein als die Anweisungen seines Halters.

 Oft rennen Hunde los, wenn sie einen fremden Fahrradfahrer oder Spaziergänger sehen.

Oft rennen Hunde los, wenn sie einen fremden Fahrradfahrer oder Spaziergänger sehen.

Foto: dpa

Der Vierbeiner sucht keinen Blickkontakt zu seinem Besitzer und ist auch nicht motiviert, sich ihm freiwillig auf Kommando zu nähern.

Ein Hund, der die Nase ständig auf dem Boden hat, hechelnd an der Leine zieht oder - wenn er frei läuft - Reißaus nimmt, ist nicht nur für den Hundehalter anstrengend, sondern stellt auch für andere Menschen oder Waldbewohner ein Problem dar. Drei Beispiele zeigen, welche Probleme das Ausführen von unangeleinten Hunden, die ihrem Besitzer nicht gehorchen, mit sich führen kann. Hundeverhaltenstrainerin und Tierpsychologin Isabelle Jacobs aus Sankt Augustin erklärt, wie man dem entgegenwirken kann.

Wildtiere

Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an die Hundehalter, beim Spaziergang mit dem Vierbeiner im Wald besonders sorgsam zu sein. Isabelle Jacobs rät dazu, einen Hund, der Jagdinstinkt zeigt, frühzeitig zu trainieren - zum Beispiel in einer Hundeschule. Sie selbst bietet in ihrer Hundeschule ein Anti-Jagdtraining an, in dem sie verschiedene Maßnahmen mit den Hundebesitzern trainiert. "Besonders wichtig ist es, die Waldregion links und rechts der Wege als Tabuzone zu deklarieren. Diese darf der Hund nicht selbstständig betreten", so Isabelle Jacobs.

Zunächst sollte man den Hund an die Schleppleine nehmen, damit er lernt, einen bestimmten Radius um seinen Besitzer einzuhalten. "Wichtig ist die Orientierung am Menschen, welche der Hund durch regelmäßigen Blickkontakt zu zeigen lernt", sagt die Hundetrainerin. Um die Bindung zwischen Hund und Halter zu festigen, sei es daher sinnvoll, den Hund während des Spaziergangs mit Apportierübungen oder Suchspielen und anschließenden Belohnungen zu beschäftigen.

"Wenn dann doch ein Wildtier auftaucht, ist der Superschlachtruf wichtig, der zuvor mit dem Hund eingeübt wurde", so Jacobs. Dabei wählt der Hundebesitzer ein beliebiges Kommando, bei dem der Hund sofort weiß, dass er für sofortiges Erscheinen die beste aller Belohnungen erhält. Wenn das funktioniere, könne man den Hund von der Leine lassen. Grundsätzlich aber gilt: "Wenn ich meine volle Aufmerksamkeit nicht auf den Hund richten kann oder ich weiß, dass Wildtiere in der Nähe sind, sollte ich ihn anleinen", sagt die Hundetrainerin.

Das gilt ganz besonders im Frühling, wenn sich die Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten. Trächtige Wildtiere können schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in Panik versetzt werden, was sogar eine Totgeburt zur Folge haben könnte. Bereits geborene Jungtiere sind ebenfalls gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und von ihrer Mutter getrennt werden können.

Jogger und Co.

"Der will nur spielen." Dieser oft gehörte Satz von Hundehaltern ist nicht für jeden nachvollziehbar. So jagen einige Hunde mit großem Vergnügen Radfahrern oder Joggern hinterher. "Alles, was sich bewegt, ist für den Hund spannend", sagt Isabelle Jacobs. Das ruft meist nicht auf beiden Seiten Freude hervor, da sich Jogger und Co. sogar bedroht fühlen können.

Auch Kinder seien für den Hund besonders interessant, da sie sich viel bewegen. In diesem Fall gilt: Immer anleinen. "Grundsätzlich sollte man dem Hund, neben den schon genannten Maßnahmen in Bezug auf Wildtiere, antrainieren, dass er erst einmal immer zum Besitzer läuft, wenn Menschen ins Sichtfeld geraten.

Wenn man die Situation nicht richtig einschätzen kann, muss er angeleint werden", so die Hundetrainerin. Ebenso vermieden werden sollte, dass der Hund Menschen anspringt. Was für den einen eine nette Begrüßung darstellt, ärgert oder ängstigt den anderen. "Der Hund meint es total nett, aber man muss Rücksicht auf andere Menschen nehmen", so Jacobs.

Andere Artgenossen

Auf viele Hunde üben auch Artgenossen einen Reiz aus. Das kann jedoch zum Problem werden und endet mitunter in einer Rangelei. "Meistens hat es einen Grund, wenn ein Hund an der Leine ist", erzählt Isabelle Jacobs. "So kann es sein, dass der andere Hund unverträglich ist oder ein Rüde auf eine läufige Hündin trifft", so die Tierpsychologin.

Zudem können sich Hunde an der Leine von freilaufenden Hunden bedroht fühlen. Deshalb sei es ratsam, den Hund auch in diesem Fall immer zurückzurufen. Der Hund müsse lernen, dass das erwünschte Verhalten - bleiben und aufmerksam warten - belohnt wird. "Dann kann man immer noch entscheiden, ob die Hunde sich vertragen und miteinander spielen sollen", so Jacobs.

Grundsätzlich gilt laut Jacobs: Der Mensch muss seinen Führungsanspruch geltend machen und diesen dem Hund gegenüber deutlich artikulieren. Damit der Hund keine eigenen Wege geht, muss das Interesse am Hundehalter mit Hilfe des gezielten Trainings auch während des Spaziergangs aufrechterhalten werden.

Regeln für den Aufenthalt in der Natur

Außerhalb der Wege gilt laut Landesforstgesetz im Wald grundsätzlich Leinenpflicht. Unangeleint darf der Hund laufen, wenn er sich im Einwirkungsbereich des Besitzers befindet, das heißt, der Hund muss zu jeder Zeit durch Zuruf des Halters unter Kontrolle zu bringen sein.

In der freien Landschaft dürfen Hunde auf öffentlichen und privaten Wegen und Pfaden, Wirtschaftswegen sowie Feldrainen, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen ihren Halter unangeleint begleiten, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten und wenn der Hund sich im Einwirkungsbereich des Besitzers befindet.

Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass während der Setz- und Brutzeiten die dort wild lebenden Tiere nicht gestört werden. Es ist es nicht erlaubt, Hunde auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zum Beispiel auf Wiesen, Weiden oder Ackerflächen, rennen und toben zu lassen. In Naturschutzgebieten müssen Hunde auf allen Wegen angeleint werden.

Ob in einer Kommune weitere Einschränkungen beim Spaziergang mit Hund gelten, kann beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden. Zudem sind nach dem Landesjagdgesetz NRW die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt, wildernde Hunde abzuschießen.

Als solche gelten Hunde, die im Jagdbezirk Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen. Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden sowie das Beunruhigen von Wild erfüllt nach dem Bundesjagdgesetz den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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