Seniorenzentrum Sankt Pantaleon Pflegeschutzbund kritisiert Kündigungen im Unkeler Altenheim

Unkel · Nachdem die Betreiber des Seniorenzentrum Sankt Pantaleon in Bad Honnef Anfang der Woche Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter informierten, dass die Pflegeplätze zum Ende des Jahres gekündigt sind, kritisiert der Pflegeschutzbund nun die Betreiber.

 Der Pflegeschutzbund kritisiert die Betreiber des Unkeler Seniorenzentrums. (Symbolfoto)

Der Pflegeschutzbund kritisiert die Betreiber des Unkeler Seniorenzentrums. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance/dpa/Oliver Berg

Heftige Kritik am Kündigungsverfahren im Seniorenzentrum Sankt Pantaleon übt der BIVA-Pflegeschutzbund. Der Betreiber hatte Anfang der Woche Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter informiert, dass die 25 Plätze in der Pflege zum 31. Dezember gekündigt sind. „Betreiber und Eigentümer stellen hier ihr eigenes wirtschaftliches Interesse vor das Interesse der pflegebedürftigen Menschen, die in ihrer Einrichtung leben“, so  Manfred Stegger gegenüber dem GA. Der Bad Honnefer ist Vorstandsvorsitzender des eingetragenen gemeinnützigen Vereins.

Die kurzfristige Kündigung der Bewohner  stehe „im Gegensatz zu dem Leitsatz der Marienhaus Unternehmensgruppe mit ihren 21 Heimen in der Region plus Krankenhäuser, Hospize etc. und 13.000 Beschäftigten. Er lautet: ‚Wir gehen verantwortungsvoll mit unserer wirtschaftlichen Macht um’“, so auch Markus Sutorius, BIVA-Jurist. „Ein verantwortungsvoller Betreiber von der Größe müsste in der Lage sein, das entstandene Problem so zu lösen, dass dies nicht auf dem Rücken der Bewohner erfolgt. Zumindest hätte er längst im Vorfeld die Bewohner informieren können.“

Leider erlaube der Gesetzgeber dieses Vorgehen. Bei Betriebsschließung könne der Betreiber eine Kündigung zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des darauffolgenden Monats gegenüber pflegebedürftigen Bewohnern aussprechen. So sehe es das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor. Anders sehe es beim betreuten Wohnen aus. Hier betrage die Kündigungsfrist mindestens drei Monate. Sutorius rät generell, die Kündigungsschreiben prüfen zu lassen.

Sutorius weist darauf hin, dass der Betreiber für die Bewohner des Pflegeheims alternative Heimplätze finden müsse – aber nur dann, wenn der Bewohner ausdrücklich darum bitte. Wenn dann kein Heimplatz gefunden werde, könne der Auszug nicht ohne weiteres durchgesetzt werden. Auch müsse der Betreiber nach WBVG Umzugskosten übernehmen. Im betreuten Wohnen gelte das allgemeine Mietrecht.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 45 Jahren die Interessen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mitglieder erhalten individuellen juristischen Rat. Die Interessen der Betroffenen werden auf landes- und bundespolitischer Ebene vertreten.

Weitere Infos finden Sie unter www.biva.de sowie unter der Rufnummer 0228/9090480.

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