Stadt duldet Pferde in Selhof Pferdeweiden im Honnefer Süden können vorerst bleiben

Selhof · Die Stadtverwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, die Hobbytierhaltung im Selhofer Feld weiter zu dulden. Die ist dort zwar eigentlich verboten, doch sie hilft auch dabei, die Wildschweinplage einzudämmen.

Gute Nachrichten zeichnen sich ab für Pferdehalter im Selhofer Feld: Die Stadtverwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, Hobbytierhaltung und Freizeitreiten auf den dafür schon genutzten Flächen am Limbicher Weg für weitere drei Jahre zu dulden. Daraus könnte eventuell sogar etwas Längerfristiges werden.

Da das Areal Bestandteil des ergebnisoffenen Stadtentwicklungsprozesses sei, könnten einige Flächen auch künftig für den Freizeitsport infrage kommen, so die Verwaltung. Selbst die im Süden der Stadt besonders umtriebigen Wildschweine werden bemüht: Die durch die Freizeittierhaltung „geordneten“ Grundstücke würden nach einer Räumung „in kürzester Zeit von den Wildschweinen übernommen“.

Insofern habe die Pferdehaltung „einen positiven Effekt auf den Außenbereich, was als Zusatzargument für eine Duldung gewertet werden kann“. Ein „anhaltender Automatismus von aufeinander folgenden Duldungen“ leite sich daraus nicht ab. Auch bleibe der Schutzanspruch des Außenbereichs nach Paragraf 35 Baugesetzbuch bestehen.

Seit 2016 lässt die Stadt die Pferdehalter gewähren

Wie berichtet, war eine Duldung für die Pferdehaltung bereits 2016 ausgesprochen worden. Seinerzeit war bei der Bauaufsicht ein Antrag auf Errichtung eines geschlossenen Weidetierunterstandes für vier Island-Pferde eingegangen – gedacht nicht für einen landwirtschaftlichen Betrieb, sondern zur Hobbytierhaltung.

Problem, so die Verwaltung damals: Hobbytierhaltung sei nach den Buchstaben des Außenbereichserlasses des Landes Nordrhein-Westfalen von 2006 im Selhofer Feld nicht zulässig. Nur „privilegierte landwirtschaftliche Betriebe“ seien erlaubt. Der Antragsteller zog daraufhin zurück.

Folgen hatte die Sache dann aber auch für andere Pferdehalter. Der Antragsteller, so die Verwaltung, habe darauf aufmerksam gemacht, dass es bereits Ställe und auch einen Reitplatz in dem Gebiet gebe. Eine Ortsbegehung habe das bestätigt.

Insgesamt vier Standorte seien damals festgestellt worden, und zwar „nicht nur als Weideplätze mit Unterständen, sondern auch zum Freizeitreiten, zur Reittherapie und als Begegnungsplatz“. Im Juli 2016 wurde den Betreibern per Ordnungsverfügung die Hobbytierhaltung untersagt. Dann beschloss der Ausschuss, die Sache zunächst drei Jahre zu dulden und die Verfügungen so lange zurückzustellen.

Freizeitsport als künftige Nutzung kommt in Betracht

Diese Gnadenfrist neigt sich nun dem Ende zu. Die Verwaltung: „Im Rahmen einer erneuten Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass Hobbytierhaltung weiterhin Bestand hat und keiner die über zweieinhalb Jahre genutzt hat, sich um einen alternativen Standort (...) zu kümmern.“

Auch ein neu errichteter Hundespielplatz müsse „auf seine planungsrechtliche Zulässigkeit überprüft werden“. Die Stadt bleibt dabei: Die Nutzung sei so nicht zulässig und müsse beseitigt werden. Zugleich zeichnet sich eine weitere Kompromisslösung ab, vorbehaltlich der Zustimmung der Politik.

Zum einen seien 2005 – also vor Inkrafttreten der NRW-Satzung – bereits zwei Anlagen für private Pferdehaltung genehmigt worden. Da alle Flächen zudem Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Isek) seien, sollte „von der Beseitigungsforderung Abstand genommen werden“, da das Gebiet ja generell überplant werden soll. Dabei komme auch Freizeitsport durchaus in Betracht.

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