Fall Anna Oberlandesgericht lehnt neuen Prozess ab

SIEBENGEBIRGE · Im Fall der wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Pflegemutter aus Bad Honnef, die im Juli 2010 die neunjährige Anna aus Königswinter in der Badewanne ertränkt hatte, hat es des Oberlandesgericht entschieden: Es wird keinen neuen Prozess geben.

Im Fall der wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Pflegemutter aus Bad Honnef, die im Juli 2010 die neunjährige Anna aus Königswinter in der Badewanne ertränkt hatte, wird es keinen neuen Prozess geben. Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln erklärte nun in letzter Instanz einen Wiederaufnahmeantrag der Verurteilten für unzulässig. Das bestätigte Martin Kessen, Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Richter am OLG, dem GA.

Wie berichtet, hatte das Bonner Landgericht die Pflegeeltern Ende 2011 schuldig gesprochen, das Pflegekind monatelang gequält und misshandelt zu haben. Im Juli 2010 wurde das Mädchen laut Urteil der Schwurgerichtskammer von der Pflegemutter in der Badewanne unter Wasser gedrückt und ertränkt.

Der Pflegevater wurde der Körperverletzung mit Todesfolge, Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Er sitzt eine sechseinhalbjährige Haftstrafe ab. Ende 2011 stellte der Rechtsanwalt der Pflegemutter Wiederaufnahmeantrag.

Carsten Rubarth begründete dies gegenüber dem GA mit der Einschätzung, die er schon im Prozess vertreten hatte: In seinen Augen trägt der Pflegevater die Schuld an Annas Tod. Der Wiederaufnahmeantrag stützte sich auch auf schriftliche Selbstbezichtigungen des Pflegevaters, so Rubarth am Mittwoch. So habe der Pflegevater in "mehreren Schreiben beteuert, er sei als letzter im Bad gewesen".

Das OLG lehnte nun aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Laut Kessen begründete der Senat dies damit, dass der Antrag die unterschiedlichen Aussagen des Pflegevaters nicht ausreichend berücksichtige. Schon im Prozess hatte dieser immer wieder unterschiedliche Angaben zum Ablauf des Todestages des Kindes gemacht. Auch passten seine Ausführungen nicht zu denen des Sachverständigen über die Todesursache des Kindes, so Kessen.

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