Königswinter Kompromiss bei den Straßenbaubeiträgen

KÖNIGSWINTER · Der Bau- und Verkehrsausschuss hat einen entscheidenden Schritt zu einer neuen und einheitlichen Straßenbaubeitragssatzung in Königswinter getan.

 Die Straße "Am Tor" in Rauschendorf wurde im vergangenen Jahr saniert.

Die Straße "Am Tor" in Rauschendorf wurde im vergangenen Jahr saniert.

Foto: Frank Homann

Das Gremium einigte sich einstimmig auf Prozentsätze, mit denen die Anlieger künftig an der Sanierung von Straßen beteiligt werden sollen. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung nun eine Satzung für die Anliegerbeiträge erarbeiten. Über diese entscheidet dann am Ende der Stadtrat.

Königswinter ist die einzige von 19 Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, in der der Rat bisher bei jeder Straßensanierung individuell über den Anliegeranteil beschließt. Das wird sich nun jedoch ändern. Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmte einer Kompromisslösung aus Vorschlägen der Verwaltung und der Königswinterer Wählerinitiative zu.

Die Verwaltung hatte als Grundlage für ihren Vorschlag die Satzungen von zehn Kommunen, unter ihnen acht aus dem Rhein-Sieg-Kreis, herangezogen. Die Köwis hatten neun Kommunen aufgeführt, unter ihnen auch Siegburg und Troisdorf, wo die Anlieger deutlich geringere Beiträge bezahlen müssen.

So liegen dort etwa die Beiträge bei der Fahrbahnsanierung in Anliegerstraßen nur bei 50 Prozent und somit um 20 Prozent niedriger als von der Königswinterer Verwaltung vorgeschlagen. Der Vorschlag der Köwis, den Dirk Schneider vortrug, lag jeweils in der Mitte zwischen dem Vorschlag der Verwaltung und dem Mittelwert der von ihnen angeführten anderen Kommunen.

Damit konnten sie sich nicht bei allen Straßenarten durchsetzen, immerhin jedoch bei den Hauptverkehrs- und den Hauptgeschäftsstraßen. "In Hauptgeschäftsstraßen wollen wir nicht die hohen Sätze einführen, weil dort nicht nur Leute wohnen, die von den Geschäften profitieren", sagte Franz Gasper (CDU). In Anliegerstraßen hätten hingegen allein die Anlieger den Nutzen, weshalb man hier dem Vorschlag der Verwaltung folgen wolle. Diese hatte einen Anliegeranteil von jeweils 75 Prozent bei der Sanierung der Fahrbahn, der Gehwege und der Beleuchtung vorgeschlagen.

Die künftigen Beiträge

Bei der Sanierung von Fahrbahnen sollen die Anlieger künftig folgende Beiträge zahlen: bei reinen Anliegerstraßen 75 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen 55 Prozent, bei Hauptverkehrsstraßen 30 Prozent und bei Hauptgeschäftsstraßen 65 Prozent. Bei der Sanierung von Gehwegen sollen die Anlieger bei Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen mit jeweils 75 Prozent, bei Hauptverkehrsstraßen mit 70 Prozent und bei Hauptgeschäftsstraßen mit 75 Prozent zur Kasse gebeten werden.

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