Interne Dienstanweisung ist eine Konsequenz

Königswinter/Bad Honnef · Wie konnten die Probleme in der Pflegefamilie dem zuständigen Jugendamt Königswinter, wo Annas leibliche Mutter lebt, verborgen bleiben? Diese Frage treibt Bürger und Politik um.

 Im Fokus: Das Königswinterer Jugendamt.

Im Fokus: Das Königswinterer Jugendamt.

Foto: Frank Homann

Als bekannt wurde, dass die zuständige Mitarbeiterin unmittelbar nach dem Tod des Mädchens Akten vernichtet hatte, worüber die Verwaltung zwar die Staatsanwaltschaft, nicht aber Politik und Öffentlichkeit informierte, wuchs der Druck. Jugendamtsleiter Klaus Plate und die Mitarbeiterin wurden vorerst in einen anderen Bereich versetzt.

Auch Aussagen im Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), wonach "die Verfahrensabläufe bei der Kindeswohlgefährdung noch nicht den von uns geforderten qualitativen Anforderungen entsprechen", trugen nicht zum Vertrauen in die Verwaltung bei. Prüfzeitraum waren das Jahr 2008 und erste Erkenntnisse aus dem Jahr 2009, deutlich vor Annas Tod.

Die GPA monierte unter anderem, dass es keine Dienstanweisung des Bürgermeisters für Fälle von Kindeswohlgefährdung gebe. Nach Auskunft der Verwaltung "ist das Verfahren zum Umgang mit Meldungen von Kindeswohlgefährdungen nun in eine formale interne Dienstanweisung gegossen worden", sei aber auch vorher für alle Beschäftigten verbindlich geregelt gewesen.

Zudem hat der Rat ein Gutachten zur Analyse der organisatorischen Bedingungen und Abläufe in Auftrag gegeben, das mögliche Konsequenzen aufzeigen soll. Gestern Abend erstattete Gutachter Christian Schrapper erstmals dem Jugendhilfeausschuss Bericht.

Allerdings ging er noch nicht auf den konkreten Fall ein, "ich werde zum Fall Anna nichts sagen, solange die Ermittlungen gegen die Jugendämter noch nicht abgeschlossen sind. Einen 24-Stunden-Notruf im Jugendamt gibt es weiter nicht. Zudem würden sämtliche Pflegefamilien auch abseits der gesetzlich geregelten Fristen vom Jugendamt kontaktiert.

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